Prozess gegen Sebastian L. (25): "Kinderfänger" von Halle soll Sechsjährige mit "Entennestern" gelockt haben

Halle (Saale) - Mit Handschellen und Fußfesseln wird Sebastian L. in den Verhandlungssaal geführt. Der kleine 25-Jährige mit der hohen Stimme soll am Nikolausmorgen des vergangenen Jahres schreckliche Verbrechen begangen haben. Er muss sich seit dem heutigen Dienstag wegen versuchten Mordes an einer Sechsjährigen vor dem Landgericht Halle verantworten.

Mit Handschellen und Fußfesseln: Der Angeklagte Sebastian L. (25) im Landgericht Halle.
Mit Handschellen und Fußfesseln: Der Angeklagte Sebastian L. (25) im Landgericht Halle.  © Christian Grube

Schock-Moment gleich zu Beginn des Verfahrens: Der ledige Angeklagte hat laut eigenen Angaben selbst eine Tochter.

Die darauffolgende Verlesung der Anklageschrift ist nur schwer zu ertragen: Sebastian L. wird Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, sexueller Missbrauch von Kindern sowie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

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Konkret soll der Angeklagte am 6. Dezember 2020 um kurz nach 7 Uhr durch ein angekipptes Fenster in die elterliche Parterre-Wohnung des sechs Jahre alten Opfers eingestiegen sein.

Mit der besonders perfiden Lüge, er sei ihr Stiefbruder und wolle ihr Entennester an der Saale zeigen, soll der 25-Jährige das kleine Mädchen aus ihrem Bett geholt haben.

Weiter wirft die Staatsanwaltschaft dem Deutschen vor, mit der Sechsjährigen, die nur einen Pyjama und Socken trug, zu einer unbeleuchteten Baustelle gegangen zu sein. Dort soll er das Kind sexuell missbraucht haben.

Um seine Taten zu vertuschen, soll Sebastian L. schließlich versucht haben das Mädchen zu töten: Der Anklage zufolge habe er sie auf dem Arm durch die Innenstadt zur Saale getragen, ihr einen Schal um den Hals gelegt und "kräftig zugezogen".

Ist Sebastian L. schuldfähig? "Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht"

Sebastian L. (25) muss sich wegen versuchten Mordes an einer Sechsjährigen verantworten - doch ist der Angeklagte schuldfähig?
Sebastian L. (25) muss sich wegen versuchten Mordes an einer Sechsjährigen verantworten - doch ist der Angeklagte schuldfähig?  © Christian Grube

Anschließend soll der Mann die Sechsjährige in den eiskalten Fluss geworfen haben.

Ihre Rettung: Zwei Jogger hatten Hilfeschreie gehört und das Mädchen aus dem Wasser gezogen.

Das sechs Jahre alte Kind war laut Staatsanwalt unterkühlt, an ihrem Körper wurden Erstickungs- und Missbrauchszeichen gefunden.

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Eines Antrags der Verteidigung folgend, schloss das Gericht die Öffentlichkeit kurz nach der Anklageverlesung von der Hauptverhandlung aus. Laut Verteidiger stelle ein Gutachten vorläufig fest, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen sei.

Die Begründung zur Entscheidung: "Eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht", sagte der Richter.

Staatsanwaltschaft und Vertretung der Nebenklage stimmten dem Ausschluss zu: Die Familie des Mädchens sei traumatisiert, Opferschutz habe Priorität.

Im Falle einer Verurteilung droht Sebastian L. eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Titelfoto: Christian Grube

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