Neues Gutachten könnte entscheidend sein: Kommt Josef Fritzl bald frei?

Amstetten (Österreich) - 24 Jahre lang sperrte Josef Fritzl (86) seine Tochter Elisabeth (55) in einem Kellerverlies ein, 3000 Mal vergewaltigte er sie. 2009 wurde das "Monster vom Amstetten" dafür zu lebenslanger Haft verurteilt, doch nun könnte er bald freigelassen werden.

Bald auf freiem Fuß? Josef Fritzl (86) könnte im normalen Strafvollzug nach 15 Jahren Antrag auf Haftentlassung stellen. (Archivfoto)
Bald auf freiem Fuß? Josef Fritzl (86) könnte im normalen Strafvollzug nach 15 Jahren Antrag auf Haftentlassung stellen. (Archivfoto)  © EPA/HELMUT FOHRINGER

Im Herbst fällte das Landesgericht Krems in Niederösterreich eine aufsehenerregende Entscheidung. Demnach sollte Josef, der seinen Nachnamen mittlerweile in Mayrhoff ändern ließ, vom Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Straftäter in den normalen Vollzug überstellt werden, berichtete "heute.at".

2023 hätte er dann 15 Jahre seiner lebenslangen Freiheitsstrafe abgesessen und könnte laut Gesetz den Antrag auf eine vorzeitige Entlassung stellen.

Die Staatsanwaltschaft war von dem Beschluss allerdings gar nicht begeistert und legte umgehend Berufung ein. Daher übernahm das Oberlandesgericht als höhere Instanz nun den Fall und könnte der Möglichkeit auf ein Freikommen des 86-Jährigen einen Riegel vorschieben.

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Dazu wurde ein psychiatrischer und neurologischer Gutachter bestellt, der den Geisteszustand des verurteilten Straftäters bewerten soll. Bis Ende Januar soll der Bericht vorliegen, bei Auffälligkeiten müsste der Österreicher im Maßnahmenvollzug bleiben, ohne Chance auf vorzeitige Entlassung.

Ein früheres Gutachten stellte fest, dass keine Gefahr mehr von Mayrhoff, ehemals Fritzl ausginge, weshalb die besondere Form der Haft nicht mehr nötig sei.

Josef Fritzl hielt seine Tochter von 1984 bis 2008 im Keller gefangen

Das Justizministerium rechnet nicht mit einer Freilassung von Josef Fritzl (86). (Symbolbild)
Das Justizministerium rechnet nicht mit einer Freilassung von Josef Fritzl (86). (Symbolbild)  © 123RF/utah778

Käme Josef nach 15 Jahren frei, wäre er neun Jahre kürzer eingesperrt gewesen als seine Tochter im Keller in Amstetten. Doch die Wahrscheinlichkeit dafür ist gering.

"Es würde sich lediglich die Vollzugsgestaltung ändern", betonte eine Sprecherin des österreichischen Justizministeriums gegenüber der "Kronen Zeitung".

Es darf bezweifelt werden, dass sich ein Richter findet, der den Verurteilten angesichts seiner begangenen Taten tatsächlich wieder auf freien Fuß setzen würde.

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Fritzl soll seine Tochter erstmals 1977 im Alter von elf Jahren vergewaltigt haben. Er zeugte sieben Kinder mit ihr, von denen er drei bis 2008 ebenfalls in der Kellerwohnung gefangen hielt.

Der Fall flog auf, weil eines der Kinder krank wurde und er es ins Krankenhaus brachte. Gegenüber der Öffentlichkeit habe er stets erklärt, dass seine Tochter geflohen und in eine Sekte eingetreten sei.

Titelfoto: Bildmontage: EPA/HELMUT FOHRINGER, 123rf/utah778

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