Mann befriedigt Hund: Doch ein Zuschauer macht alles noch viel schlimmer
Titusville (Pennsylvania) - Was geht in diesem Mann bloß vor?
Robert G. (28) aus Titusville im US-Staat Pennsylvania hatte nicht nur Sex mit einem Hund, sondern einen Zuschauer, der das Ganze noch viel schlimmer machte: ein Kind!
Vor den Augen des Minderjährigen hatte der Täter den Rüden mit der Hand "befriedigt". Für diesen ekelhaften Akt wurde der 28-Jährige im Juni 2019 zu einer Haftstrafe verurteilt.
Doch Robert G. wehrt sich bis heute dagegen und fühlt sich ungerecht behandelt. Ein staatliches Berufungsgericht hat seinem Ansinnen in dieser Woche jedoch eine Absage erteilt, berichtet Lehigh Valley Live.
Im Berufungsverfahren erklärte der US-Amerikaner, er sei wegen seines Verbrechens "überverurteilt" worden. Die zuständige Richterin, Jacqueline O. Shogan, sah die Dinge ganz anders.
"Der Angeklagte behauptet, dass das Befriedigen eines Hundes in Gegenwart eines Minderjährigen zwar 'sehr ungewöhnlich und seltsam' sei, aber keine staatliche Strafe rechtfertige", fasste die Richterin dessen Argumentation zusammen.
Kein Richter versteht Robert G.
Shogan erklärte außerdem, dass Robert G. bereits wegen einer anderen Straftat auf Bewährung gewesen war, als man ihn damals wegen des Hunde-Missbrauchs festgenommen hatte.
Sie zitierte auch den ursprünglich zuständigen Richter, John F. Spataro, der seinerzeit schrieb: "Es ist schwer zu verstehen, wie eine normal denkende Person unter solchen Umständen so etwas tun würde, geschweige denn in Gegenwart einer jungen Person".
Die Entschuldigung von Robert G., wollte ebenfalls kein Richter anerkennen. So erklärte der Angeklagte, es habe: "nichts mit einem Minderjährigen zu tun gehabt… nur mit einem Hund, als ich betrunken war. Wir haben alle dummes Zeug gemacht, wenn wir betrunken waren. Ich hatte gerade betrunken eine dumme Wette gemacht."
Dass kein Richter der Logik von Robert G. folgen wollte, lag wohl auch an dessen Vorstrafen. Der junge Mann fiel in der Vergangenheit mehrfach auf, unter anderem wegen Körperverletzung und Belästigung.
Titelfoto: 123RF/Oliver Sutton