Kleinkind zum Sex angeboten, Nacktfotos von Minderjähriger erpresst: 32-Jähriger festgenommen
Dingolfing-Landau - In Niederbayern ist der Polizei ein mutmaßlicher Sex-Täter ins Netz gegangen. Er soll sich vor allem des Cybergroomings schuldig gemacht haben. Doch das sei wohl noch nicht alles.

Wie die Polizei am Freitag bekannt gab, wurde der Mann am Vormittag festgenommen und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) eingeliefert.
Dem 32-Jährigen wird vorgeworfen, seit Mai 2024 Kontakt zu einem 13-jährigen Mädchen aufgenommen zu haben.
Dies geschah offenbar über eine Social-Media-Plattform.
"Nach Aufforderung durch den 32-Jährigen habe das Mädchen schließlich Nacktaufnahmen von sich an den Tatverdächtigen übersandt.
Im weiteren Verlauf soll er dann gedroht haben, die Aufnahmen im Internet zu veröffentlichen, um weitere Bilder zu erhalten", heißt es in einer Mitteilung der Beamten.
Kleinkind angeboten – Chatpartner geht nicht darauf ein

Die Staatsanwaltschaft Landshut erließ Haftbefehl gegen den Verdächtigen wegen dringenden Tatverdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt sowie des Besitzes kinderpornografischer Inhalte sowie des Vorbereitens des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Denn der Fall scheint noch weitere Kreise zu ziehen. Wie aus der Polizei-Mitteilung hervorgeht, soll er zudem unter einem Pseudonym auf einer Social-Media-Plattform mit einem noch unbekannten Nutzer Kontakt gehabt haben.
"In dem Chat soll der Tatverdächtige dem Nutzer ein Kleinkind für sexuelle Zwecke angeboten haben. Der unbekannte Chatpartner sei auf das Angebot des Tatverdächtigen nicht eingegangen."
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei Eltern und Erziehungsberechtigte für die Gefahren des Cybergroomings sensibilisieren. Es beschreibt im strafrechtlichen Sinne die gezielte Manipulation Minderjähriger sowie junger Volljähriger über das Internet.
Das Bundeskriminalamt erklärt: "Wer Kinder und Jugendliche im Internet mit sexueller Absicht bedrängt, muss mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen." Zu tatsächlichen Handlungen muss es dabei gar nicht kommen – allein die Absicht dazu genügt.
Titelfoto: 123rf/anonloysang