Kinder betäubt und missbraucht: Deshalb startet Prozess gegen Ex-Trainer nicht öffentlich
Hattersheim/Frankfurt am Main - Ein ehemaliger Jugendtrainer soll mehrere Jungs vergewaltigt haben, einige der Fälle müssen nun noch einmal verhandelt werden. Der Prozess beginnt allerdings größtenteils hinter verschlossener Tür.
In dem Prozess gegen einen Ex-Fußballtrainer wegen sexueller Misshandlungen vor dem Landgericht Frankfurt ist die Öffentlichkeit für die Verlesung der konkreten Anklagevorwürfe und der Einlassung des Angeklagten ausgeschlossen worden.
Ansonsten könnten schutzwidrige Interessen des 37-Jährigen sowie der zur Tatzeit minderjährigen Opfer verletzt werden, sagte der Vorsitzende Richter. Es würden Umstände aus ihrer Intimsphäre geschildert.
Der Mann muss sich in dem Prozess erneut dem Vorwurf der Vergewaltigung und Körperverletzung von Kindern und Jugendlichen sowie der Herstellung von Jugend- und Kinderpornografie stellen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang des Jahres ein früheres Urteil gegen ihn wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben, sodass nun 6 der insgesamt 69 Einzelfälle neu verhandelt werden müssen.
Der 37-jährige Angeklagte soll Kinder mit Schlafmitteln in Süßigkeiten betäubt haben
In den Jahren zwischen 2014 und 2021 hatte der Mann mehrere minderjährige Jungs in Hattersheim sexuell missbraucht, in einigen Fällen soll er sie vorher heimlich mit Schlafmitteln in Getränken oder Schokolade betäubt haben.
Innerhalb dieses Zeitraums arbeitete der Mann zwei Jahre lang als Jugendtrainer für Fußball-Drittligist SV Wehen Wiesbaden.
Kinder und Jugendliche dieses hessischen Vereins gehörten laut früheren Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft jedoch nicht zu den Opfern.
Im Dezember 2021 wurde der Mann festgenommen.
Im vergangenen Jahr verurteilte das Frankfurter Landgericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer Sexual- und Körperverletzungsdelikte. Zudem wurde eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.
Revision des Angeklagten zum Teil erfolgreich
Der Anklagte ging gegen dieses Urteil in Revision, da an einem Verhandlungstag die Öffentlichkeit des Prozesses nach der Vernehmung eines Opfers nicht wiederhergestellt worden war. Der BGH hob daher die Verurteilung in mehreren Fällen auf.
Das Landgericht will nach der bisherigen Planung bis Ende November verhandeln.
Titelfoto: Boris Roessler/dpa