Kind (12) in Führerkabine missbraucht: Fünf Jahre Haft für U-Bahn-Fahrer! Es war nicht seine einzige Tat
München - Ein 23-jähriger U-Bahn-Fahrer ist wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornografie zu insgesamt fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Wie Bild berichtet, beging der vorbestrafte Mann seine Taten bei offener Bewährung.
Er war bereits 2019 wegen Vergewaltigung und Nötigung zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, die er jetzt zusätzlich absitzen muss. 20 Monate saß der Täter bereits in Untersuchungshaft.
Vor dem Landgericht München I gestand der 23-Jährige vor etwa vier Wochen, dass er einen zwölfjährigen Jungen in der Münchner U-Bahn missbraucht hat. Die Tat passierte in einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Wendeschacht.
Laut Staatsanwaltschaft habe sich der Mann mehrfach mit dem Kind in der U-Bahn verabredet, hätte es dabei geküsst und begrapscht. Zudem hätte er laut Bericht vor dessen Augen masturbiert.
Vor Gericht sagte der Täter im Juni bereits: "Ich bereue meine Taten zutiefst." Er gestand, dass er in Beziehungen zu anderen Menschen oft die gesunde Balance zwischen Nähe und Distanz nicht finde und schon mehrfach über das Ziel hinausgeschossen wäre.
Zudem sorgten laut seiner Aussage persönliche Schicksalsschläge dafür, dass er unter Verlustängsten und der Sorge vor Einsamkeit litt. "Mein Ziel war es keinesfalls, jemandem zu schaden."
Auch das Kind selbst hatte - unter Ausschluss der Öffentlichkeit - ausgesagt. Der vorsitzende Richter schien den Fall nicht zu pauschalisieren: "Wir haben hier kein Monster sitzen", zitiert ihn die Zeitung.
Der Jurist unterschied darin, dass der Verurteilte zwar die Kinder missbrauchte, es jedoch zu keinen massiven Übergriffen gekommen sei. Keines seiner Opfer hätte psychische Schäden davongetragen.
Weiterer Vorwurf: Täter schickte Nacktbilder an Minderjährige
Dennoch blieben zahlreiche weitere Vorwürfe im Raum. Der Täter hätte demnach Kinderpornografie besessen und verbreitet und sich an weitere Kinder herangemacht. Beispielsweise hätte er Nacktbilder von sich in Chats an Minderjährige geschickt.
Der 23-Jährige, der nach seiner Verhaftung über seinen Anwalt bei der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) gekündigt hatte, wurde schließlich zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Auch die Münchner Verkehrsgesellschaft äußerte sich vor einigen Wochen zu dem Vorfall. Bei neuen Angestellte werde "auf einen einwandfreien Leumund" Wert gelegt.
"Hätte das vorgelegte Führungszeugnis zu diesem Zeitpunkt derartige Eintragungen gehabt, wäre er von uns selbstverständlich nicht eingestellt worden", so ein Sprecher der MVG.
Titelfoto: Peter Kneffel/dpa