"Kein Freiwild!": Erzieherin muss nach Sex mit Heimkind hinter Gitter

Von Ulrike Hofsähs

Bonn - Das Hafturteil des Bonner Landgerichts gegen eine Erzieherin wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen ist rechtskräftig.

Das Bonner Landgericht hatte die Erzieherin (33) vor sieben Monaten zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild)  © Thomas Banneyer/dpa

Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit und verwarf die Revision der Angeklagten.

Das Landgericht hatte die 33-jährige Erzieherin vor sieben Monaten wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen in 19 Fällen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Frau hatte mit einem 14-jährigen Jungen, den sie in einer Wohngruppe der Bonner Jugendhilfe betreute, in den Jahren 2020 und 2021 regelmäßig einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt.

Sexueller Missbrauch Sexueller Übergriff im Seniorenheim? Polizei nimmt 29-jährigen Mitarbeiter fest

In dem Prozess hatten Anklage und Verteidigung jeweils auf eine Bewährungsstrafe für die Frau plädiert, die in der Einrichtung neun Jahre tätig war.

Doch eine Bewährung kam für die Bonner Richter nicht infrage. Denn ein Heimkind, das häufig schwer traumatisiert sei, brauche einen ganz besonderen Schutz.

Anzeige

"Es ist kein Freiwild", hatte der Kammervorsitzende im Urteil erklärt. Allein aus generalpräventiven Gründen müsse ein "so schlimmer Fall Konsequenzen haben".

Mehr zum Thema Sexueller Missbrauch: