Folter-Martyrium in Österreich: Frau gefangen gehalten und missbraucht

Wien - Eine Frau soll mehrere Tage von ihrem Ex-Freund gefangen gehalten worden sein. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft offenbart schreckliche Details.

Eine 33-Jährige erlitt Höllenqualen und wurde drei Tage gefangen gehalten. (Symbolbild)
Eine 33-Jährige erlitt Höllenqualen und wurde drei Tage gefangen gehalten. (Symbolbild)  © 123RF/tinnakornlek

Wie die Kronen Zeitung berichtete, wollte die 33-Jährige nach der Trennung ihre Sachen aus der Wohnung des Mannes holen.

Aus dem Nichts soll der 31-Jährige sie plötzlich zu Boden gebracht, ihr Stromschläge an Hüfte und Hals versetzt und sie dann mit Kabelbindern in Embryostellung gefesselt haben. Den Mund klebte er ihr laut Anklage mit Klebeband zu.

Während des dreitägigen Martyriums soll der 31-Jährige seine frühere Partnerin mehrfach vergewaltigt und geschlagen haben. Musste das Opfer auf die Toilette, sei die Frau getragen worden.

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Auch von Todesdrohungen mit einer Schreckschusspistole, die er ihr in den Mund steckte, und einem Samurai-Messer ist beim Verlesen der Tatvorwürfe die Rede gewesen.

Anwalt des Beschuldigten plädierte für "nicht schuldig"

Der endgültige Prozess gegen den 31-jährigen Beschuldigten steht noch aus. (Symbolbild)
Der endgültige Prozess gegen den 31-jährigen Beschuldigten steht noch aus. (Symbolbild)  © 123RF/niratpix

Als der 31-Jährige am dritten Tag der Entführung zum Einkaufen ging, konnte sein Opfer aus der Wohnung flüchten.

Ein Gerichtsgutachter bewertete die Geschehnisse als Folter und diagnostizierte dem Österreicher eine paranoide Schizophrenie. Auch wenn der Mann zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sei, wurde er vorläufig in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht.

Der Beschuldigte soll während einer Vernehmung bei der Polizei die Ereignisse völlig anders beschrieben haben. Seinen Schilderungen nach hätte er mit seiner Ex-Freundin einvernehmlichen Sex mit SM-Praktiken gehabt.

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Der Anwalt des 31-Jährigen plädierte derweil für "nicht schuldig". Sein Mandant habe erst spät erfahren, dass seine ehemalige Geliebte als Prostituierte arbeiten würde und ihm offensichtlich die Liebe nur aus finanziellen Gründen vorgetäuscht hatte, so die Begründung.

Ein Prozesstermin im Wiener Straflandesgericht steht noch aus.

Titelfoto: 123RF/tinnakornlek

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