Babys und Kinder missbraucht, Pornos davon ins Darknet geladen: Mann verhaftet!
Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen einen 38-Jährigen, der mehrere Kinder und sogar Babys sexuell missbraucht und anschließend Pornofilme davon ins Darknet gestellt haben soll.
Von 2010 bis 2014 soll der Beschuldigte Mitglied einer Bande gewesen sein, die ein Kinderporno-Forum im Darknet betrieb. "Ziel war die Schaffung einer globalen Plattform für den intensiven und längerfristigen Austausch von kinder- und jugendpornografischen Inhalten", erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dazu am Freitag.
Doch zwischen April 2013 und April 2020 soll der Mann auch noch viel weiter gegangen sein!
Insgesamt 18 Fälle sind der Polizei bislang bekannt, in denen der heute 38-Jährige laut Angaben "in einem Ort bei Meißen und auf der Insel Usedom" an zwei Mädchen (7, 8) sowie ferner auch zwei weiblichen Babys sexuelle Handlungen vornahm.
Diese filmte er und verbreitete die Pornos im Anschluss über Plattformen im Darknet.
BKA und Europol ermittelten gegen Kinderporno-Ring
Jahrelang ermittelten das Bundeskriminalamt (BKA) und die europäische Polizeibehörde Europol umfangreich gegen die Bande. Letztlich war der Erfolg auf der Suche nach dem Pädophilen den Europol-Ermittlern zu verdanken, die Informationen aus anderen europäischen Staaten hatten.
Im April 2020 konnte der Mann schließlich identifiziert werden. Am 19. Mai klickten die Handschellen.
Durch die Identifizierung des Tatverdächtigen war es zudem möglich, "eine bis dahin unbekannte, seit Februar 2020 laufende Missbrauchsserie zum Nachteil eines 8-jährigen Mädchens zu beenden", teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.
Der 38-Jährige zeigte sich bislang geständig. Das Landgericht Dresden wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Er muss sich unter anderem wegen bandenmäßigen Verbreitens kinderpornografischer Schriften und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 18 Fällen verantworten.
Bis die Verhandlungen vor Gericht abgeschlossen sind, bleibt der Beschuldigte in Untersuchungshaft.
Titelfoto: DPA/Annette Riedl