Friedberg/Gießen - In einem erschütternden Fall von Kindesmissbrauch hat das Gießener Landgericht einen 40-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Mann aus Friedberg hatte seine eigene Tochter schwer sexuell missbraucht und dabei geschwängert.
Am heutigen Donnerstag wurde der Angeklagte schuldig gesprochen, allen voran wegen schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern, Beischlaf zwischen Verwandten sowie dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Dass ein derart einschneidendes Erlebnis im Leben des damals zwölfjährigen Mädchens verhältnismäßig milde bestraft wurde, dürfte vielerorts Fassungslosigkeit auslösen.
Wie die Hessenschau berichtete, hatte die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung vier veranschlagt hatte. Angesichts des nichtsdestotrotz enorm jungen Alters der Betroffenen ein durchaus fragwürdiges Urteil.
Ein Geständnis im klassischen Sinne legte der Verurteilte indes weiterhin nicht ab. Bis zum Urteilsspruch beharrte er auf seiner bereits zuvor getätigten Aussage, aufgrund einer durchzechten Nacht keinerlei Erinnerung mehr an den Vorfall zu haben.
Eingeknickt sei er lediglich aufgrund der erdrückenden Beweislast. Denn dem sexuellen Missbrauch seiner Tochter entsprang eine Schwangerschaft, die erst erkannt wurde, als das Mädchen mit schweren Bauchschmerzen ins Krankenhaus musste.
Dort entdeckten die Mediziner, dass es bereits im fünften Monat schwanger war. Während der Fötus schließlich abgetrieben wurde, ergaben DNA-Analysen eindeutig, dass es sich beim Erzeuger um den Vater des Mädchens handelte.
Tochter schwer traumatisiert - Vater sieht sich ebenfalls als Opfer der Tat
Die mittlerweile 13-Jährige, die zuvor mit ihrem Vater in einer Unterkunft für Geflüchtete lebte, wohnt inzwischen in einer Wohngruppe für Jugendliche in Süddeutschland. Sie wurde durch die Vorkommnisse enorm traumatisiert, zeigt auch heute noch extrem dissoziatives Verhalten und kann sich angeblich weiterhin nicht erklären, wie es zu der Schwangerschaft kam.
Gegen ihren Vater, der ihr laut Aussage des Vorsitzenden Richters eine "Bürde für ihr ganzes Leben auferlegt" habe, musste sie während des Prozesses nicht aussagen.