Fast ein Jahr nach schrecklichem Crash mit 4 Toten: Anklage gegen Teenager erhoben
Leipzig/Eilenburg - Dieser Unfall erschütterte vor rund einem Jahr ganz Sachsen: Auf der B87 bei Eilenburg raste ein junger Mann in den Gegenverkehr, vier Menschen starben. Jetzt hat die Leipziger Staatsanwaltschaft Anklage gegen den heute 19-Jährigen erhoben.
Der Anblick der Unfallstelle ging durch Mark und Bein: Die Autos, in die der damals 18-Jährige mit seinem viel zu schnellen Mercedes gekracht war, waren teilweise kaum noch als solche zu erkennen.
Zwei Frauen im Alter von 71 und 68 Jahren sowie ein 72-jähriger Mann kamen am 9. März 2023 noch auf der Bundesstraße ums Leben, ein weiterer Beteiligter (†67) erlag wenige Tage später seinen Verletzungen. Vier Menschen wurden teils schwer verletzt, unter ihnen auch der Unfallverursacher.
Mehrere Tage nach dem verheerenden Crash hatte die B87 gesperrt bleiben müssen – so lange dauerte die Rekonstruktion der Geschehnisse an jenem Donnerstag im März durch die Behörden.
Mittlerweile konnten Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abschließen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.
Ein Ergebnis hatte sich bereits angedeutet: Der Unfallfahrer war zum Zeitpunkt des Unglücks nicht im Besitz eines Führerscheins. Außerdem seien keinerlei technische Mängel am Fahrzeug festgestellt worden.
Beschuldigter 19-Jähriger baute schonmal Unfall ohne Führerschein
Und so habe man bereits im Januar am Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Anklage wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen sowie vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhoben.
Man sei überzeugt, "dass der nunmehr 19-jährige Beschuldigte infolge Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt den Unfall und die sich hieraus ergebenden weiteren schweren Folgen fahrlässig verursacht hat", hieß es weiter.
Der junge Mann war offenbar Wiederholungstäter: Bereits im Januar 2023 sei er ohne Führerschein erwischt worden, im Oktober zuvor soll er einen Unfall gebaut haben und im Anschluss geflüchtet sein.
Der Prozess gegen den Syrer, der in Leipzig lebt, wird nach Jugendstrafrecht verhandelt. Sobald das Amtsgericht über die Zulassung der Anklage entschieden hat, kann ein Termin zur Hauptverhandlung festgelegt werden.
Titelfoto: Tobias Junghannß/TNN/dpa