Kunden verklagen Luxusmarke "Hermès", weil sie keine "Birkin"-Handtasche kaufen dürfen
Los Angeles (USA) - Zwei Kunden aus den USA haben die französische Luxusmarke "Hermès" verklagt, weil sie keine der begehrten "Birkin"-Handtaschen kaufen durften.
Die Preisspanne für die besagte Lederhandtasche, die nach der verstorbenen Schauspielerin Jane Birkin (†76) benannt wurde, fängt bei rund 8000 Euro an und ist nach oben hin offen. Da sie nur an ausgewählte Kunden verkauft wird, ist das Designerstück auf dem Gebrauchtmarkt hierzulande für ein Minimum von 15.000 Euro erhältlich.
Zu solchen "ausgewählten Kunden" zählten sich auch Tina Cavalleri und Mark Glinoga aus Kalifornien, wie das US-Magazin "Time" am Mittwoch berichtete. Beide seien von "Hermès" abgewiesen worden, als sie sich einen "Birkin Bag" kaufen wollten.
Im Fall von Cavalleri laute die Begründung des Unternehmens, dass dieser Luxusartikel nur an Kunden verkauft werde, die das Geschäft über längere Zeit "konsistent unterstützt" hätten. Wie die Kundin selbst behauptete, habe sie zuvor bereits "Hermès"-Produkte für Zehntausende Dollar erworben.
Dem zweiten Kläger, Glinoga, sei mehrfach mitgeteilt worden, er müsse zunächst andere Artikel erwerben, um für den Kauf einer "Birkin" berechtigt zu werden. Letztlich habe man ihm trotzdem eine Absage erteilt.
Mit ihrer gemeinsamen Klage wolle das Kunden-Duo nun gegen die Unternehmenspraxis eines solchen "Kaufprofils" vorgehen. Ihrer Auffassung zufolge verstoße "Hermès" damit gegen das Kartellgesetz.
Den Kauf von Produkten an den Kauf anderer Waren zu koppeln, sei ein Missbrauch der Marktmacht. Das Unternehmen mit Sitz in Paris treibe auf diese Weise die Preise für die Handtasche bewusst in die Höhe.
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