Nürnberg - War Augsburg nur der Anfang? In der Justizvollzugsanstalt Nürnberg sollen laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mehrere Fälle von Misshandlungen gemeldet worden sein.
Mehrere Medien berichten von Beleidigungen, Nötigung und Körperverletzungen von Häftlingen. Es seien mehrere Strafanzeigen von mindestens drei Geschädigten bei den Ermittlern in Nürnberg-Fürth eingegangen.
Wie Reporter vor Ort mitteilten, seien die Anzeigen derzeit noch "gegen Unbekannt" gerichtet.
Wie die "Nürnberger Nachrichten" in Erfahrung bringen konnten, sollen diese alle im Zusammenhang mit einem bei Häftlingen als "Bunker" bezeichneten "besonders gesicherten Haftraum" stehen.
Dabei steht ein spezieller Fall offenbar im Fokus der Ermittlungen. Demnach sei ein psychisch instabiler Gefangener für zwei Wochen im "Bunker" eingesperrt und misshandelt worden.
In dieser Zeit hätte er nur Brot mit einer Scheibe Wurst bekommen. Eine potenziell notwendige psychologische Betreuung habe es nicht gegeben.
Welche Kenntnisse hatte Bayerns Justizminister Eisenreich?
Zu weiteren Details über diese und weitere Vorwürfe wollte sich die ermittelnde Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht äußern.
Sollten sich die Meldungen bestätigen, wäre es der schon zweite Vorfall von Häftlings-Misshandlung innerhalb nur weniger Wochen.
Seit Ende Oktober sorgt die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen für ähnliche Schlagzeilen. Auch hier sollen unter anderem Insassen nackt in einen "besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände" gesteckt worden sein - ohne dass dafür die notwendigen Voraussetzungen bestanden hätten.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass das bayerische Justizministerium bereits seit einem Jahr von diesen Vorfällen Kenntnis gehabt haben soll.
Welche Rolle Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (53, CSU) in diesen Fällen spielt, ist nicht bekannt - informiert muss er jedoch darüber gewesen sein.
Öffentlich gab er nach Bekanntwerden des Augsburger Falls bekannt: "Wenn Straftaten im Amt begangen werden, werden diese mit aller Konsequenz strafrechtlich verfolgt und mit aller Konsequenz dienstrechtlich belangt."