Verheerendes Feuer an historischem Turm: Kein Urteil wegen Brandstiftung!

Arnstadt - Nach dem verheerenden Feuer im historischen Neutorturm in Arnstadt gibt es kein Urteil wegen Brandstiftung.

Bei dem Feuer im April war die Kuppel des Turmes aus dem 15. Jahrhundert abgebrannt. (Archivbild)  © Christopher Kissmann/dpa

Das Amtsgericht Arnstadt sprach einen 24-jährigen Angeklagten von diesem Vorwurf frei. Letztlich konnte nicht zweifellos aufgeklärt werden, wer den Brand gelegt habe, sagte der Richter.

Es habe erhebliche Unstimmigkeiten bei den Zeugenaussagen gegeben. Aus Sicht des Gerichts sei die Brandstiftung aber aus der Gruppe von Männern erfolgt, mit der der Angeklagte und der 38-jährige Mitangeklagte in der Tatnacht im April unterwegs gewesen waren.

Vermutlich war der Zeugenaussage eines Polizeiermittlers nach zunächst Efeu am Turm angezündet worden, sodass Flammen den Turm hoch zündelten. Dadurch sei wahrscheinlich ein Schwelbrand im hölzernen Turmgebälk entstanden, der erst einige Stunden später entdeckt wurde.

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Die Gruppe habe einen riesigen Schaden verursacht, der bei einem solchen historischen Gebäude kaum gutzumachen sei. Dennoch fehle für eine entsprechende Verurteilung die notwendige Überzeugung, sagte der Richter.

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Urteil noch nicht rechtskräftig

Letztlich konnte nicht zweifellos aufgeklärt werden, wer den Brand gelegt habe, sagte der Richter. (Archivbild)  © Christopher Kissmann/dpa

Allerdings verurteilte das Gericht den jüngeren Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung. Er habe in der Tatnacht gemeinsam mit dem Mitangeklagten und anderen aus der Gruppe am Arnstädter Bahnhof Hakenkreuze und andere verbotene Symbole gesprayt und später einem Zeugen ins Gesicht geschlagen.

Diese Vorwürfe hatte der 24-Jährige auch eingeräumt, die Brandstiftung hatte er bestritten. Mit Blick auf die NS-Symbole empfahl der Richter ihm, dringend zu überprüfen, ob das Gedankengut, dass er in sich trage, das richtige sei.

Der 38-jährige Mitangeklagte wurde ebenfalls wegen der Sachbeschädigung am Bahnhof sowie zweifachen Missbrauchs des Notrufs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Auch er hatte bereits gestanden.

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Eine Bewährungsstrafe hielt das Gericht im Fall des alkoholkranken Mannes, der bereits einschlägig wegen rechter Taten vorbestraft ist und zum Zeitpunkt der Tat am Bahnhof sogar wegen einer entsprechenden Verurteilung noch unter Bewährung stand, für wenig sinnvoll.

Der Mann sei derart in der Sache verwurzelt, dass bei seiner Gesinnung kein Umdenken zu erwarten sei, so der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vermutlich war der Zeugenaussage eines Polizeiermittlers nach zunächst Efeu am Turm angezündet worden, sodass Flammen den Turm hoch zündelten. (Archivbild)  © Christopher Kissmann/dpa

Brandsanierung abgeschlossen

Auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung beantragt und wegen der anderen Vorwürfe gegen den 24-Jährigen auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung plädiert.

Der Anwalt des jungen Mannes hatte vier Monate auf Bewährung gefordert. Für den 38-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft ein Jahr ohne Bewährung beantragt, die Verteidigung plädierte auf neun Monate mit Bewährung.

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Bei dem Feuer am 14. April war die Kuppel des Turmes aus dem 15. Jahrhundert abgebrannt. Die Brandsanierung ist inzwischen abgeschlossen.

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