Schülerinnen vergewaltigt: Verdächtiger auf freiem Fuß, mit dieser Begründung
Jena - Ein mutmaßlicher Vergewaltiger muss nicht in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Jena prüft nun die Freilassung des Mannes.
Vorausgegangen war eine Beschwerde gegen das Landgericht Gera, den Verdächtigen nicht in U-Haft zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft Gera hat nach eigenen Angaben die entsprechenden Unterlagen an den zuständigen Strafsenat übersandt.
Hintergrund ist eine mutmaßliche Vergewaltigung zweier Austauschschülerinnen (17 und 18) aus Tschechien im vergangenen November in Gera. In den darauffolgenden Wochen und Monaten konnten mehrere Verdächtige ermittelt werden. Ein konkreter Tatverdacht richtet sich demnach nur noch gegen drei Personen aus Syrien im Alter von 22, 25 und 30 Jahren.
Den beiden Haupttätern wird Vergewaltigung und dem dritten im Bunde sexueller Übergriff vorgeworfen. Einer von ihnen, der 30-Jährige, wurde am 17. Juli von der Polizei festgenommen. Die Staatsanwaltschaft erließ wenig später Haftbefehl gegen den Mann. Dieser wurde allerdings vom Landgericht nach der Festnahme des Mannes gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Verdächtiger muss sich immer wieder bei der Polizei melden
Der 30-Jährige muss sich regelmäßig bei der Polizei melden und darf keine öffentlichen Freizeitveranstaltungen besuchen. Begründet wird der Beschluss seitens des Landgerichts damit, dass durch diese Auflagen die Wiederholungsgefahr eingeschränkt werden kann. Auch würden die sozialen Bindungen des Tatverdächtigen eine Fluchtgefahr verringern.
Gegen diesen Beschluss des Landgerichts Gera legte die Staatsanwaltschaft nun Beschwerde ein. Wann das zuständige Oberlandesgericht Jena eine Entscheidung in diesem Fall treffen wird, ist noch unklar.
Titelfoto: Carsten Rehder/dpa