Richter vor Gericht, weil er Corona-Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben hat
Erfurt/Weimar - Nun also doch: Nachdem er vor zwei Jahren ein inzwischen als rechtswidrig eingestuftes Corona-Urteil gefällt hat, muss sich ein Weimarer Familienrichter ab dem heutigen Donnerstag (9 Uhr) vor dem Landgericht Erfurt verantworten.
Der Mann stehe im Verdacht, sich mit seiner damaligen Entscheidung der Rechtsbeugung schuldig gemacht zu haben, hieß es vom Landgericht vor Beginn der Hauptverhandlung: "Der Angeklagte soll im einstweiligen Anordnungsverfahren und anschließenden Hauptverfahren die richterliche Unabhängigkeit aus sachfremden Erwägungen missachtet haben."
Der Familienrichter hatte 2021 in einem von ihm verfassten Beschluss mit einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden Hygienekonzepts des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Inzwischen ist das Urteil durch Folgeinstanzen aufgehoben worden.
Der Angeklagte habe gar keine Zuständigkeit für die ihm vorgelegte Frage gehabt, entschied zum Beispiel das Thüringer Oberlandesgericht. Die gerichtliche Kontrolle von staatlichen Anordnungen zu Corona-Schutzmaßnahmen obliege "allein den Verwaltungsgerichten."
Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung inzwischen bestätigt.
Hat der Richter das Recht gebeugt, wie er wollte?
Die Staatsanwaltschaft lege dem Juristen jetzt zur Last, sich mit seiner Entscheidung "bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt haben, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen", hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt bei der Erhebung der Anklage erklärt.
Für Rechtsbeugung sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor.
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