Prozess gegen mutmaßliche IS-Braut aus Thüringen: So fällt das Urteil aus!

Jena - Mit 18 Jahren reiste eine Thüringerin nach Syrien. Nun wurde sie zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass sich die junge Frau dem "Islamischen Staat" (IS) und damit einer Terror-Organisation anschloss.

Die Angeklagte wurde 2019 bei der Wiedereinreise nach Deutschland festgenommen. (Archivbild)
Die Angeklagte wurde 2019 bei der Wiedereinreise nach Deutschland festgenommen. (Archivbild)  © Bodo Schackow/dpa

Die Verurteilte habe die Vorwürfe überwiegend eingeräumt, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts in Jena am Montag. Die junge aus Thüringen stammende Frau habe versucht ihre Beteiligung am IS offen und ehrlich darzustellen und ihre Reue geäußert. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig - es kann Revision eingelegt werden.

Die Bundesanwaltschaft warf der aus Thüringen stammenden jungen Frau die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verstöße gegen das Waffenrecht und Beihilfe zur Körperverletzung vor. Vertreter der Bundesanwaltschaft hatten laut Gerichtssprecherin eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen auf eine Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.

Der Bundesanwaltschaft zufolge soll die damals 18-Jährige im März 2015 nach Syrien gereist sein. Dort soll sie sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft der Terror-Organisation "Islamischer Staat" angeschlossen und nach islamischem Ritus einen IS-Kämpfer geheiratet haben.

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Sie habe sich in Glaubens- und Sprachkursen der Vereinigung fortbilden lassen und sich darum bemüht, andere Frauen in Deutschland zu einer Ausreise zum IS zu bewegen. Die Beschuldigte wurde 2019 bei der Wiedereinreise nach Deutschland festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl sei nun aufgehoben, sagte die Gerichtssprecherin.

"Pumpgun" als Brautgabe

Das Oberlandesgericht in Jena sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagte einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeschlossen hatte, "deren Weltbild und gewaltsame Vorgehensweise sie zunächst geteilt und befürwortet habe".

Während ihres Aufenthalts in Syrien habe sie zeitweise eine Waffe des Typs "Pumpgun" besessen, die sie als Brautgabe von ihrem Ehemann, einem IS-Kämpfer, erhalten habe.

Die Thüringerin ist zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig. (Symbolbild)
Die Thüringerin ist zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig. (Symbolbild)  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Bei der Bemessung des Strafmaßes sei berücksichtigt worden, "dass die Angeklagte ein weitgehendes und glaubhaftes Geständnis abgelegt habe und ihre Unterstützungshandlungen, die im Wesentlichen in der Heirat mit einem Kämpfer und der Haushaltsführung für diesen bestanden haben, als eher niederschwellig einzuordnen seien".

Originalmeldung am 12. Juni, um 12.25 Uhr, zuletzt aktualisiert um 17.22 Uhr

Titelfoto: Bodo Schackow/dpa

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