Nach Urteil gegen Corona-Masken-Richter: Staatsanwaltschaft legt Revision ein!
Erfurt - Das Gerichtsverfahren um die Corona-Maskenentscheidung eines Weimarer Familienrichters geht in die nächste Instanz.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt Revision eingelegt, wie ein Sprecher am Samstag auf Anfrage sagte.
Das Landgericht hatte den 60-jährigen Richter am vergangenen Mittwoch zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieser wollte mit seiner Entscheidung die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen.
Der Familienrichter des Amtsgerichtes Weimar hatte im April 2021 mit einer von ihm verfassten Entscheidung verfügt, dass Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden Hygienekonzepts des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten.
Seine Entscheidung wurde später durch Folgeinstanzen aufgehoben. Er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Die von der Staatsanwaltschaft am Freitag eingelegte Revision bedeutet, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil des Erfurter Landgerichts überprüfen muss. Es ist bis zu dessen abschließender Entscheidung nicht rechtskräftig.
Im Deutschen Richtergesetz heißt es, dass ein wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilter Richter aus dem Richteramt entlassen werden muss. Ein Richterdienstgericht hat den Familienrichter bereits vorläufig seines Amtes enthoben.
Über die Revision der Staatsanwaltschaft hatte zuvor MDR Thüringen berichtet.
Titelfoto: Daniel Karmann/dpa