Mit 191 km/h durch 70er-Zone: Todesraser muss mehrere Jahre in den Knast
Rudolstadt - Das Amtsgericht Rudolstadt hat einen 21-Jährigen zu drei Jahren Haft verurteilt. Er war wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge sowie fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
Der Mann hatte im Mai 2023 bei einem missglückten Überholmanöver ein Auto gerammt, welches dadurch in den Gegenverkehr geschleudert wurde. Bei dem Unfall starb der 43-jährige Fahrer des gerammten Fahrzeuges.
Der Unfallverursacher war den Angaben nach mit einem schwindelerregenden Tempo unterwegs gewesen. Auf dem Tacho standen kurz vor der Kollision 191 Kilometer pro Stunde - erlaubt waren jedoch nur 70 km/h.
Weiterhin hatte sich im Unglücksbereich die Straße verengt. Dies habe der 21-Jährige gewusst und dennoch versucht, das vor ihm fahrende Auto zu überholen, teilte das Schöffengericht in der Urteilsbegründung mit. Der junge Raser sei ohne Rücksicht unterwegs gewesen, hieß es.
Vor Gericht erklärte der Angeklagte, dass es ihm aufrichtig leid tue. Die Richter nahmen ihm die Entschuldigung ab, dennoch wurde er wegen eines illegalen Autorennens zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Titelfoto: David Inderlied/dpa