Machtmissbrauch während Corona: Richterin schleuste Vater illegal ins Pflegeheim

Gera - Eine Ex-Richterin ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil sie sich über geltendes Recht hinweggesetzt hat. Der Fall stammt aus Zeiten der Corona-Pandemie.

Die ehemalige Richterin wurde am Landgericht Gera verurteilt.
Die ehemalige Richterin wurde am Landgericht Gera verurteilt.  © Bodo Schackow/dpa

Sie hat ihrem Vater in der Pandemie Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim trotz Besuchsverbots verschafft und damit geltendes Recht missachtet: Mit dieser Begründung hat das Landgericht Gera eine frühere Richterin am Freitag wegen Rechtsbeugung verurteilt.

Die zur Tatzeit 33-Jährige erhielt laut Gerichtsmitteilung das gesetzliche Minimum von einem Jahr Freiheitsstrafe. Diese sei aber zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau wurde bereits zuvor aus dem Dienst als Proberichterin entlassen.

Der Vater der Angeklagten betreute damals als Pfarrer seelsorgerisch eine 89-jährige Palliativpatientin. Die Heimleitung hatte ihm aber im April 2020 unter Verweis auf bestehende Regeln, die keine Besuche aufgrund der Infektionslage in der Corona-Pandemie zuließen, den Zutritt zu der Seniorin verwehrt.

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Die Angeklagte soll mit ihrem Vater besprochen haben, dass sie diesem per einstweiligem Rechtsschutz Zugang zum Pflegeheim verschaffen könnte.

Richterin hätte den Antrag als Tochter niemals bewilligen dürfen

So habe der Pfarrer einen entsprechenden Antrag gestellt, als seine Tochter als damalige Bereitschaftsrichterin zuständig gewesen sei. Die Angeklagte soll ihrem Vater per Beschluss den Zutritt zu der todkranken Patientin ermöglicht haben - obwohl sie das als Tochter und somit Befangene nicht hätte machen dürfen.

Mit ihrer Entscheidung habe die Angeklagte zum Ausdruck gebracht, "dass sie um ein aus ihrer Sicht materiell gerechtes
Ergebnis zu erzielen elementare Verfahrensgrundsätze vorsätzlich übergangen" habe, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Die Staatsanwaltschaft hatte in der Verhandlung beantragt, die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung zu verurteilen. Ihr Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Titelfoto: Bodo Schackow/dpa

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