"Knockout 51"-Prozess: Alle Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt

Jena - Im "Knockout 51"-Prozess hat die Staatsschutzkammer vier Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe zu Haftstrafen verurteilt.

Mit seinem Urteil folgt das Oberlandesgericht nicht der Einschätzung des Generalbundesanwalts, der in "Knockout 51" auch eine terroristische Vereinigung sieht. (Archivbild)
Mit seinem Urteil folgt das Oberlandesgericht nicht der Einschätzung des Generalbundesanwalts, der in "Knockout 51" auch eine terroristische Vereinigung sieht. (Archivbild)  © Martin Schutt/dpa

Drei der Angeklagten sollen nach der Entscheidung jeweils für drei Jahre und zehn Monate, für zwei Jahre und sechs Monate sowie für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.

Der vierte Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Alle vier Angeklagten seien Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung "Knockout 51" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter der Kammer, Martin Giebel, bei der Urteilsverkündung.

Die Gruppe sei deutlich mehr gewesen, als eine unpolitische Kampfsportvereinigung. "Der eigentliche Hauptzweck dieser Gruppe war vielmehr die offensive Verbreitung von rechtsextremistischer Ideologie", so Giebel.

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Sie habe eine nationalsozialistische Grundausrichtung gehabt und sei gegen die Demokratie gerichtet gewesen.

Als Mitglieder dieser Gruppe haben die nun Verurteilten nach Überzeugung des Gerichts unter anderem zahlreiche Körperverletzungen begangen und teilweise gegen das Waffengesetz verstoßen.

Generalbundesanwalt: Auch terroristische Vereinigung

Mit seinem Urteil folgt das Oberlandesgericht nicht der Einschätzung des Generalbundesanwalts, der in "Knockout 51" auch eine terroristische Vereinigung sieht. Die Gruppierung sei nach Überzeugung des Gerichts auf die Begehung von Körperverletzungen, nicht aber auf Mord und Totschlag ausgerichtet gewesen, sagte Giebel.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Martin Schutt/dpa

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