"Knockout 51": Haben Polizisten Dienstgeheimnisse an rechtsextreme Gruppe weitergegeben?

Gera/Eisenach – Auch nach dem Ende des "Knockout 51"-Prozesses vor dem Oberlandesgericht Jena beschäftigt die rechtsextreme Kampfsportgruppe die Thüringer Justiz.

Die Staatsanwaltschaft Gera führe noch immer Ermittlungsverfahren gegen fünf Polizisten, sagte ein Sprecher. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft Gera führe noch immer Ermittlungsverfahren gegen fünf Polizisten, sagte ein Sprecher. (Symbolbild)  © Bodo Schackow/dpa

Die Staatsanwaltschaft Gera führe noch immer Ermittlungsverfahren gegen fünf Polizisten, sagte ein Sprecher. Sie stünden im Verdacht, Dienstgeheimnisse an Mitglieder dieser Gruppierung weitergegeben zu haben.

"Ob und inwieweit sich der Tatvorwurf bewahrheitet, kann momentan nicht beantwortet werden", sagte er weiter. Das Verfahren gegen einen weiteren Polizeibeamten wegen dieses Tatvorwurfs sei inzwischen eingestellt worden, "da die Ermittlungen ergaben, dass dieser unschuldig ist."

Bei "Knockout 51" handelt es sich zum einen Zusammenschluss vorwiegend junger Rechtsextremisten. Sie hatten spätestens ab 2021 versucht, in Eisenach als Ordnungsmacht aufzutreten und dort einen "Nazi-Kiez" zu schaffen.

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Das Oberlandesgericht Jena stufte die Gruppe im Ergebnis eines langen Gerichtsverfahrens vor wenigen Tagen als kriminelle Vereinigung ein.

Drei Führungsfiguren der Gruppe erhielten Haftstrafen von zwei Jahren und zwei Monaten, zwei Jahren und sechs Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten. Der vierte Angeklagte bekam eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Urteil gegen Rädelsführer angefochten

Das Oberlandesgericht Jena stufte die Gruppe im Ergebnis eines langen Gerichtsverfahrens vor wenigen Tagen als kriminelle Vereinigung ein. (Archivbild)
Das Oberlandesgericht Jena stufte die Gruppe im Ergebnis eines langen Gerichtsverfahrens vor wenigen Tagen als kriminelle Vereinigung ein. (Archivbild)  © Martin Schutt/dpa

Der Generalbundesanwalt – der die Ermittlungen gegen die vier Rechtsextremisten führte – legte Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein.

Die Vertreter des Generalbundesanwalts hatten deutlich höhere Strafen für die Männer gefordert – maßgeblich gestützt auf die Einschätzung, bei "Knockout 51" handele es sich nicht um eine kriminelle, sondern um eine terroristische Vereinigung. Dieser Einschätzung war das Gericht nicht gefolgt.

Bei dem inzwischen eingestellten Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera gegen einen der Thüringer Polizisten ist zwar kein strafbares Verhalten festgestellt worden, wohl aber dienstliche Nachlässigkeiten des Betroffenen.

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Der Mann habe in internen Datenbanken der Polizei tatsächlich Informationen mit Bezug zu "Knockout 51" abgefragt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera.

Im Ergebnis der Ermittlungen sei aber festgestellt worden, dass dies ausschließlich aus dienstlichen Gründen geschehen sei.

Sprecher der Staatsanwaltschaft: "Weitergabe erfolgte nicht"

Wegen Arbeitsüberlastung habe der Beamte diese dienstlichen Gründe nicht dokumentiert, sagte der Sprecher. Dass der Mann dies offenbar unterlassen hatte, habe den Verdacht aufkommen lassen, er habe die Informationen ohne dienstlichen Grund abgefragt und möglicherweise an Mitglieder von "Knockout 51" weitergegeben.

Dies sei zumindest in seinem Fall aber nicht geschehen. "Eine Weitergabe von Informationen an andere unbefugte Personen erfolgte nicht", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Titelfoto: Bodo Schackow/dpa

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