Gewalt und rechte Gesinnung: "Fans" von Rot-Weiß Erfurt zu Haftstrafen verurteilt

Gera - Die Urteile gegen zwei von vier Verurteilten im Thüringer "Jungsturm"-Verfahren sind rechtskräftig.

Die Hooligan-Gruppe zeichne laut Richter eine Faszination für Gewalt aus. In der Vergangenheit sollen sie sich mehrfach mit anderen Gruppierungen zu Schlägereien getroffen haben. (Archivbild)
Die Hooligan-Gruppe zeichne laut Richter eine Faszination für Gewalt aus. In der Vergangenheit sollen sie sich mehrfach mit anderen Gruppierungen zu Schlägereien getroffen haben. (Archivbild)  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die verhängten Haftstrafen in Höhe von zwei Jahren und vier Monaten für einen 30-Jährigen und einen 27-Jährigen bestätigt, teilte das Landgericht Gera am Freitag mit.

Die Revisionen seien vom BGH bereits im Januar zurückgewiesen worden. Die Revisionsverfahren der beiden anderen Verurteilten laufen demnach noch.

Das Landgericht hatte die Gruppierung namens "Jungsturm" aus dem Umfeld des Fußballclubs Rot-Weiß Erfurt im Februar 2021 als kriminelle Vereinigung eingestuft.

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Was die Mitglieder verbinde, sei ihre Faszination für Gewalt und ihre rechtsextreme Gesinnung, hatte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung gesagt.

Die zuständige Staatsschutzkammer in Gera hatte es als erwiesen angesehen, dass sich die vier Männer zu Schlägereien mit anderen Hooligan-Gruppen trafen und Fans des FC Carl Zeiss Jena überfielen. Jena-Fans gelten als politisch eher links eingestellt.

Die Männer wurden wegen ihrer Mitgliedschaft beim "Jungsturm" sowie gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch verurteilt. Die Verteidiger aller vier Verurteilten legten kurz darauf Rechtsmittel ein.

Offen sind noch die Revisionsverfahren gegen einen 29-Jährigen, der zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, sowie gegen einen 22-Jährigen, der nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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