Er kostete sieben Menschen das Leben: Suff-Fahrer bekommt Höchststrafe
Bad Langensalza/Mühlhausen - Bei einem Unfall am 1. April 2023 in Bad Langensalza (Unstrut-Hainich-Kreis) sterben sieben Menschen, für fünf von ihnen hatte das Erwachsenenleben erst begonnen. In sein Plädoyer lässt der Staatsanwalt viel Abwägung einfließen.
Zu vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafen ist der Angeklagte im Prozess um einen Autounfall mit sieben Toten in Thüringen verurteilt worden. Der 35-Jährige habe sich unter anderem in Tateinheit der fahrlässigen Tötung in sieben Fällen und der Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gemacht.
Zudem sei er ohne Führerschein gefahren und habe den Straßenverkehr gefährdet, hieß es im Urteil am Freitag am Amtsgericht Mühlhausen. Damit wurde das für das Gericht in der Sache höchstmögliche Strafmaß gesprochen.
Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige Anfang April vergangenen Jahres auf einer Umgehungsstraße bei Bad Langensalza betrunken (1,3 Promille) und zu schnell unterwegs gewesen war.
Der zu dem Zeitpunkt seit Jahren führerscheinlose Mann soll mit seinem BMW im Gegenverkehr mit einem Mercedes zusammen gestoßen sein, in dem fünf 19-Jährige saßen. Mit diesem Fahrzeug stieß wiederum ein dahinter fahrender Volkswagen zusammen. Diese beiden Fahrzeuge gingen nach den Kollisionen in Flammen auf.
Angeklagte kann sich an Unfalltag nicht mehr erinnern
Alle 19-Jährigen starben. Auch der 60-jähriger starb, seine damals 73-jährige Beifahrerin konnte sich schwer verletzt aus dem brennenden Auto retten. Ein 44-jähriger Mitfahrer im Auto des Angeklagten kam ebenfalls ums Leben, ein Beifahrer wurde schwer verletzt. Auch der Angeklagte selbst schwebte einige Zeit in Lebensgefahr.
"Keine Strafe, egal, wie hoch sie ist, ob sie akzeptiert wird oder nicht, bringt die Kinder wieder, bringt keinen wieder. Und das ist das ganz Traurige", sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Richel nach der Urteilsverkündung.
Zum Prozessauftakt am Mittwoch (14. Februar) hatte der Angeklagte die Vorwürfe vollumfänglich eingeräumt. Gleichzeitig hieß es in der Erklärung, dass sich der 35-Jährige selbst nicht mehr an den Unfalltag erinnern könnte. Der Tag sei wie aus seinem Leben gelöscht, sagte der Mann bei einer Befragung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Silvio Dietzel