Dreijährige stirbt beim Entenfüttern: Großmutter muss nicht in den Knast
Mühlhausen - Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens am Fluss der Unstrut in Mühlhausen (Unstrut-Hainich-Kreis) ist gegen die Großmutter des Kindes ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen worden.
Dieser sieht eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung vor, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag sagte.
Da die 57-Jährige innerhalb der gegebenen Frist keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, sei dieser rechtskräftig, sagte die Sprecherin. Er entspreche einer Verurteilung in einer Verhandlung. Zu einem Prozess wäre es gekommen, wenn die 57-Jährige gegen den Strafbefehl vorgegangen wäre.
Das Kind war im August 2022 in Mühlhausen leblos am Ufer des Flusses gefunden worden, nachdem es beim Entenfüttern mit mehreren Kindern und Erwachsenen plötzlich verschwunden war. Trotz Reanimationsversuchen von Ersthelfern und dem Rettungsdienst starb die Kleine später im Krankenhaus.
Bei den anschließenden Ermittlungen untersuchten die Behörden, ob engere Familienangehörige möglicherweise ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten.
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