Klatsche für AfD nach Tumulten im Thüringer Landtag

Weimar - Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hat die CDU vor Gericht einen Erfolg erzielt.

Die AfD stellt im Thüringer Landtag mit Jürgen Treutler (73) den Alterspräsidenten.
Die AfD stellt im Thüringer Landtag mit Jürgen Treutler (73) den Alterspräsidenten.  © Martin Schutt/dpa

Eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts in Weimar ermöglicht dem Thüringer Parlament den Weg aus der Krise und die Wahl eines Landtagspräsidenten.

Die CDU-Fraktion, die ihre parlamentarischen Rechte durch den Alterspräsidenten der AfD, Jürgen Treutler (73), stark eingeschränkt sah, ist mit ihrem Antrag beim Verfassungsgericht größtenteils erfolgreich. In einer Eilentscheidung setzten die Verfassungsrichter dem massiv in der Kritik stehenden AfD-Alterspräsidenten klare Regeln.

Er muss das Parlament nun über eine aktualisierte Tagesordnung abstimmen lassen. Der Landtag darf zudem noch vor der Wahl der Landtagsspitze seine Geschäftsordnung ändern. Der Beschluss des Gerichts erging einstimmig. An diesem Samstag will das Parlament in Erfurt erneut zusammentreten.

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In ihrem Beschluss gaben die Verfassungsrichter auch eine Art Regieanweisung zum Ablauf der Sitzung: Treutler muss demnach die vorläufigen Schriftführer ernennen, die Beschlussfähigkeit des Landtags feststellen und die von der bisherigen Landtagspräsidentin vorgelegte Tagesordnung von Mitte September zur Abstimmung stellen.

Anschließend soll die Sitzung in der Reihenfolge der beschlossenen Tagesordnung fortgesetzt werden. Die AfD und Treutler hatten zuvor eine andere Rechtsauffassung vertreten.

Verfassungsrichter sehen keine Verletzung der Verfassung

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied über den Antrag der CDU-Fraktion.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied über den Antrag der CDU-Fraktion.  © Martin Schutt/dpa

Das Gericht stellte laut Mitteilung klar, dass die Abgeordneten das Recht haben, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen. "Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig."

Die Verfassungsrichter erklärten: "Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht."

Die CDU hatte das höchste Thüringer Gericht als letztes Mittel angerufen nach einer chaotischen Landtagssitzung am Donnerstag mit einer Vielzahl von Unterbrechungen und der Verweigerung von Rede- und Antragsrechten durch Treutler. Ihrem Antrag schlossen sich auch BSW, Linke und SPD an.

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Hintergrund ist ein Tauziehen um das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidentenamtes. Die AfD besteht bisher auf der Besetzung des zweithöchste Staatsamt in Thüringen, weil sie erstmals in einem deutschen Landesparlament die stärkste Fraktion stellt.

Sie sträubt sich gegen einen Antrag von CDU und BSW, wonach alle Fraktionen Personalvorschläge bereits im ersten Wahlgang unterbreiten könnten.

Erstmeldung: 22.45 Uhr. Aktualisiert: 23.05 Uhr.

Titelfoto: Martin Schutt/dpa

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