Auftragsmord an Frau: Haftstrafen verhängt, Richter findet deutliche Worte

Von Annett Gehler

Erfurt - 2004 wird eine Frau durch Schüsse getötet. Viele Jahre später gibt es neue Hinweise. Am Ende des Verfahrens ist für den Richter klar: Es war eine brutale Hinrichtung. Er verhängt Haftstrafen.

Der Prozess gegen die vier Männer dauerte ein Jahr. (Archivbild)
Der Prozess gegen die vier Männer dauerte ein Jahr. (Archivbild)  © Michael Reichel/dpa

Fast 21 Jahre nach dem Auftragsmord an einer Frau in Schöten (Thüringen) sind der frühere Ehemann und der angeklagte Todesschütze zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Die Richter am Landgericht Erfurt sahen es als erwiesen an, dass der heute 62-Jährige den Mord an seiner von ihm damals getrennt lebenden Frau in Auftrag gab und der 47 Jahre alte Mitangeklagte diesen ausführte. Der Vorsitzende Richter sprach von einer "brutalen, kaltblütigen Hinrichtung". Die 35-Jährige war am 16. Januar 2004 in ihrem Auto mit sieben Schüssen aus einer Pistole getötet worden.

Der Bruder des verurteilten Schützen, der bei der Tat möglicherweise als Fahrer fungierte, wurde freigesprochen. Die Beweisaufnahme habe keine gesicherten Erkenntnisse darüber gebracht, ob er bei der Tat dabei war, begründete der Vorsitzende Richter Markus von Hagen.

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Ein vierter Angeklagter wurde wegen Beihilfe zum Mord zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Ehemann, der finanzielle Folgen aus der Scheidung fürchtete, hatte laut dem Vorsitzenden Richter rund 30.000 Euro für den Tod der 35-Jährigen gezahlt.

Die Richter am Landgericht Erfurt sahen es als erwiesen an, dass der heute 62-Jährige den Mord an seiner von ihm damals getrennt lebenden Frau in Auftrag gab und der 47 Jahre alte Mitangeklagte diesen ausführte. (Archivbild)
Die Richter am Landgericht Erfurt sahen es als erwiesen an, dass der heute 62-Jährige den Mord an seiner von ihm damals getrennt lebenden Frau in Auftrag gab und der 47 Jahre alte Mitangeklagte diesen ausführte. (Archivbild)  © Michael Reichel/dpa

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Fall war lange ein sogenannter Cold Case. Erst das Hörensagen eines Häftlings brachte die Ermittlungen vor einigen Jahren wieder ins Rollen.

Daraufhin kamen verdeckte Ermittler zum Einsatz, wurden Telefonate überprüft und Peilsender verwendet. Entscheidend war laut dem Vorsitzenden Richter das Geständnis, das der Ehemann gegenüber verdeckten Ermittlern abgab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Revision eingelegt werden.

Erstmeldung am 11. Dezember, um 14.58 Uhr, aktualisiert am 12. Dezember, um 7 Uhr

Titelfoto: Michael Reichel/dpa

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