Brutaler Racheakt auf Granaten-Werfer: Fünf Männer in Stuttgart verurteilt!

Stuttgart - Nach ihrem brutalen Racheakt gegen einen Attentäter auf dem Friedhof von Altbach sind fünf Männer unter anderem wegen versuchten Totschlags zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Zwei Gruppen in der Region Stuttgart tragen ihre Fehde aus.
Zwei Gruppen in der Region Stuttgart tragen ihre Fehde aus.  © --/dpa

Sie gehörten nach Überzeugung des Stuttgarter Landgerichts zu einer Gruppe von bis zu 30 Menschen, die einen flüchtenden Granaten-Werfer nach dem Anschlag im Juni 2023 gefasst und wie im Rausch verprügelt hatten. Mehrere der fünf jungen Männer hatten die Tat eingeräumt.

Der geständige Werfer der Handgranate, ein Iraner, ist bereits Anfang März unter anderem wegen 15-fachen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Der Anschlag am 9. Juni und seine Folgen gelten als Höhepunkt in der langen Gewaltserie zweier verfeindeter Banden aus dem Raum Stuttgart. Nur durch Glück wurde damals ein Blutbad mit vielen Toten verhindert, dennoch wurden mindestens 15 Menschen verletzt. Ein Baum hatte die Granate im Flug abgelenkt.

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Für die Männer - zwei mit deutscher, zwei mit türkischer und einer mit georgischer Staatsangehörigkeit - sprach das Landgericht Jugendstrafen zwischen drei Jahren und vier Jahren und zehn Monaten aus. Weitere Vorwürfe wie Beleidigungen und verbotener Waffenbesitz wurden in einige Urteile einbezogen.

Stimmgutachten zu abgehörten Gesprächen, Fingerabdrücke und Geständnisse hätten wenig Zweifel an der Verantwortung der Männer gelassen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Er sprach von einem "dynamischen Geschehen" und einer spontanen Tat.

Einige Mitglieder der rivalisierenden Gruppen müssen sich Gerichtsprozessen stellen.
Einige Mitglieder der rivalisierenden Gruppen müssen sich Gerichtsprozessen stellen.  © --/dpa

Seit dem Sommer 2022 kommt es bei der Fehde im Großraum Stuttgart immer wieder zu Gewalttaten. Wiederholt wurde dabei auch auf Menschen geschossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: --/dpa

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