Prozess um sexuelle Nötigung: Ex-Polizei-Inspekteur freigesprochen!

Stuttgart - Showdown in einem #MeToo-Prozess, der riesige Wellen schlug: Das Landgericht Stuttgart spricht den Inspekteur der Polizei frei!

Der inzwischen vom Dienst freigestellte Inspekteur musste sich vor Gericht verantworten.
Der inzwischen vom Dienst freigestellte Inspekteur musste sich vor Gericht verantworten.  © Bernd Weißbrod/dpa

Dem höchstrangigen Polizisten des Landes war vorgeworfen worden, eine deutlich jüngere Kommissarin vor einer Stuttgarter Kneipe zu sexuellen Gefälligkeiten gedrängt zu haben.

Es handle sich um einen Freispruch aus Mangel an tragfähigen Beweisen, erklärte der Richter. Es könne durchaus sein, dass der Angeklagte die Polizistin sexuell genötigt habe, aber das ließe sich nicht abschließend feststellen. Im Zweifel müsse für den Angeklagten entschieden werden.

Damit endet zumindest vorläufig ein Verfahren, das bis in höchste Kreise von Polizei und Politik für Aufregung sorgte. Es ging um mutmaßlichen Machtmissbrauch bei der Polizei, um mögliche Karrierevorteile und eine Kneipennacht im November 2021.

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Die Anzeigenerstatterin hatte den Spitzenbeamten beschuldigt, sie vor der Gaststätte dazu gedrängt zu haben, seinen Penis anzufassen. Sie wollte zu dem Zeitpunkt eine Karriere im höheren Dienst, er hatte ihr zugesagt, sie beim Aufstieg zu unterstützen.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen sexueller Nötigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und eine Geldauflage in Höhe von 16.000 Euro gefordert. Nun erwartet den vom Dienst freigestellten Inspekteur noch ein Disziplinarverfahren.

Die Zuschauer im Saal stöhnten mehrfach bei der Urteilsverkündung auf und äußerten ihr Unverständnis, der Richter musste mehrfach seine Urteilsbegründung unterbrechen und Ruhe anmahnen.

Der Angeklagte (r) spricht vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal mit seiner Anwältin Ricarda Lang (l).
Der Angeklagte (r) spricht vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal mit seiner Anwältin Ricarda Lang (l).  © Bernd Weißbrod/dpa

Innenminister Thomas Strobl (63, CDU) hatte bereits öffentlich verkündet, dass er sich eine Rückkehr des Inspekteurs ins Amt nur schwer vorstellen könne - unabhängig vom Ergebnis des Gerichtsprozesses.

Erstmeldung: 12.46 Uhr, aktualisiert um 14.49 Uhr.

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa

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