Nach Messerattacke am Stuttgarter Bahnhof: Verurteilung oder Freispruch?

Von Martin Oversohl

Stuttgart - Nach der Messerattacke auf Reisende im Warteraum des Stuttgarter Hauptbahnhofs ist der Angreifer vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen worden.

Der 27-Jährige musste sich seit Anfang des Jahres vor Gericht verantworten. (Symbolbild)
Der 27-Jährige musste sich seit Anfang des Jahres vor Gericht verantworten. (Symbolbild)  © Marijan Murat/dp

Auf freien Fuß kommt er aber nicht, weil das Landgericht in Stuttgart die Einweisung des Mannes in die geschlossene Psychiatrie angeordnet hat. Solange diese Krankheit bestehe, stelle der Deutsche eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.

Da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung dies gefordert hatten, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

Der 27-Jährige hatte gestanden, am 8. Juli des vergangenen Jahres in den frühen Morgenstunden wie aus dem Nichts einen schlafenden 70-Jährigen in der Wartehalle des Stuttgarter Hauptbahnhofs mit einem Klappmesser angegriffen und lebensgefährlich verletzt zu haben.

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Auch eine 63-Jährige erlitt schwere Verletzungen. Der Polizei zufolge kannten die beiden Opfer sich, nicht aber den mutmaßlichen Täter.

Bei dem Angriff im Warteraum des Stuttgarter Bahnhofs wurde eine Person schwer verletzt.
Bei dem Angriff im Warteraum des Stuttgarter Bahnhofs wurde eine Person schwer verletzt.  © Helena Dolderer/dpa

Stimmen sollen die Tat befohlen haben

Nach Überzeugung der Strafkammer leidet der Mann an einer psychotischen Störung. Er habe vor der Tat Stimmen gehört, die ihm die Tat befahlen, hatte er in der Verhandlung gesagt.

Er sei nicht Herr seiner Sinne gewesen, stellte auch die Strafkammer fest. "Ursache für die psychotischen Störungen war unter anderem auch der jahrelange Konsum von Betäubungsmitteln und Alkohol", sagte ein Sprecher des Gerichts.

Eine Schuldunfähigkeit könne beim Angeklagten nicht ausgeschlossen werden. "Daher handelte er ohne Schuld und war freizusprechen", sagte der Sprecher weiter.

Die mögliche Schuldunfähigkeit geht auch aus dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen hervor.

Titelfoto: Bildmontage: Marijan Murat/dpa, Helena Dolderer/dpa

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