Knochen gebrochen, Haare ausgerissen: So schlimm sollen Pflegeeltern ein Kind (3) misshandelt haben
Mannheim - Weil sie ihr Pflegekind brutal misshandelt haben sollen, müssen sich Pflegeeltern aus dem Rhein-Neckar-Kreis von Dienstag an (9 Uhr) vor dem Amtsgericht Mannheim verantworten.
Sie stehen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung mit Misshandlung von Schutzbefohlenen vor Gericht.
Der damals drei Jahre alte Junge war mit offenen Wunden, ausgerissenen Haaren, gebrochenen Knochen, einer Leberprellung sowie völlig unterernährt 2017 aus der Pflegefamilie herausgeholt worden. Das Jugendamt war auf die Misshandlung aufmerksam geworden und brachte den Bub in eine Klinik, wo er zehn Tage behandelt wurde.
Die 44-jährige Pflegemutter hat laut Anklage eine Misshandlung des Kindes bestritten. Dieses sei gestürzt und habe zu wenig gegessen, um die anderen Familienmitglieder zu "bestrafen". Die Haare habe der Junge sich selbst herausgerissen.
Der gleichaltrige Vater hatte zunächst geschwiegen und dann einen Brief ans Gericht geschrieben, dessen Inhalt nicht öffentlich bekannt wurde.
Die leibliche Mutter des Opfers tritt in der Verhandlung als Nebenklägerin auf. Der Strafrahmen für die gefährliche Körperverletzung und die Misshandlung von Schutzbefohlenen liegt bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Update 12.45 Uhr
Die 44-jährige Frau und ihr gleichaltriger Mann sind vor dem Amtsgericht wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt.
Der damals drei Jahre alte Junge war im September 2017 nach einem Dreivierteljahr aus der Familie geholt und zur stationären Behandlung ins Krankenhaus gebracht worden.
Staatsanwalt Tobias Lutz verlas eine ganze Liste von Misshandlungen: von Schlüsselbeinbruch bis zu Nahrungsentzug, die vor allem der Mutter zur Last gelegt werden. Der Vater habe den Jungen mindestens einmal geschlagen und unterlassen, das Kind vor den Attacken seiner Frau zu schützen.
Nach dem Verlesen der Anklage wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Urteil wird voraussichtlich am 28. Februar verkündet.
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