Nach "Blutrache" an jungen Albaner: So lange muss der 47-Jährige ins Gefängnis
Ulm - Rund zwei Jahre nach dem Mord an einem jungen Albaner in Deutschland will das Landgericht Ulm am Mittwoch (10 Uhr) das Urteil über einen der mutmaßlichen Täter verkünden.
Der 47-Jährige aus Göppingen, der ebenfalls albanischer Herkunft ist, soll laut Staatsanwaltschaft eine zentrale Rolle bei der Ermordung des 19-jährigen Opfers gespielt haben.
Das Motiv sei eine archaische "Blutrache" im Zuge einer Fehde verfeindeter Familien in Albanien gewesen.
Der junge Mann war laut Anklage im April 2017 unter dem Vorwand eines Drogengeschäfts in das Seengebiet bei Erbach (Alb-Donau-Kreis) gelockt und dort mit mehreren Hammerschlägen auf den Hinterkopf getötet worden.
Die Leiche wurde - verpackt in Plastikfolie und mit einem Betonsturz verbunden - in einem See versenkt und später von Anglern entdeckt.
Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für den Angeklagten. Das unschuldige Opfer sei getötet worden, weil es mit einem Mann verwandt gewesen sei, der in Albanien einen Mord begangen habe.
Der junge Mann war laut Angaben seiner Familie aus Furcht vor einem solchen Racheakt nach Deutschland geflohen.
Die Verteidigung machte geltend, die Bluttat sei nicht von ihrem Mandanten, sondern von einem flüchtigen Auftragskiller verübt worden.
Der Angeklagte habe für diesen als "Don" bezeichneten Mann nur "Handlangerdienste" geleistet.
Lebenslange Haft für Rache-Mord
Update 11.15 Uhr: Rund zwei Jahre nach dem Mord an einem jungen Albaner in Deutschland hat das Landgericht Ulm einen der mutmaßlichen Täter zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die "akribische Beweisführung" durch die Ermittler habe die zentrale Tatbeteiligung des 47-jährigen Angeklagten aus Göppingen überzeugend nachgewiesen, erklärte der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan am Mittwoch bei der Urteilsverkündung.
Das Gericht folgte damit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Das Urteil gegen den aus Albanien stammenden Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verteidigung hatte argumentiert, ihr Mandant habe lediglich "Handlangerdienste" für den eigentlichen Mörder geleistet - einen als "Don" bezeichneten Profi-Killer. Richter Gugenhan erklärte hingegen, es sei unerheblich, ob der Angeklagte oder der andere Mann die tödlichen Hammerschläge ausgeführt habe. Beide hätten in klarer Mordabsicht gehandelt.
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