Maschinen für Russland: Lange Haftstrafe für Geschäftsführer

Stuttgart - Weil er einem russischen Waffenhersteller trotz Handelsbeschränkungen Maschinen zur Produktion von Scharfschützengewehren verkauft hat, ist ein 56 Jahre alter Mann vom Oberlandesgericht Stuttgart zu sieben Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.

Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht musste sich ein 56-Jähriger wegen Aktivitäten mit einem russischen Waffenhersteller verantworten.  © Marijan Murat/dpa

Der Geschäftsführer einer Firma in Baden-Württemberg habe in mehreren Fällen gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen, teilte das Gericht mit. Der Angeklagte legte in dem mehrmonatigen Verfahren kein Geständnis ab. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte nach früheren Angaben der Bundesanwaltschaft ein Unternehmen für die Produktion und den Handel moderner Werkzeugmaschinen geleitet und langjährige Geschäftsbeziehungen zu russischen Waffenproduzenten gepflegt.

Obwohl die Europäische Union 2014 wegen der russischen Annexion der Krim umfangreiche Handelsbeschränkungen verhängte, schloss der Mann den Angaben nach im Frühjahr 2015 mit dem russischen Waffenproduzenten Verträge über die Lieferung von insgesamt sechs Werkzeugmaschinen. Die Lieferung der Maschinen wurde verschleiert, wie das Gericht mitteilte.

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Angeklagter täuschte Behörden

Einmal seien die gebrauchten Werkzeugmaschinen über ein Drittunternehmen aus der Schweiz nach Russland gelangt. Eine weitere Maschine sei über Litauen ausgeführt worden. Dabei soll der Mann die Behörden jeweils über den wahren Verwendungszweck und den Empfänger der Maschinen getäuscht haben.

Der Geschäftsführer wurde am 10. August 2023 aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Frankreich festgenommen. Er bleibt weiter in Untersuchungshaft.

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