Gericht will Verfahren gegen "Querdenken"-Initiator einstellen - So reagiert Staatsanwaltschaft
Von Nico Pointner
Stuttgart - Überraschende Wende im Betrugsprozess gegen den "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg (50)! Das Stuttgarter Landgericht hat unerwartet die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen.

Dies teilte die Vorsitzende Richterin am Montagvormittag mit. Man wolle anregen, das Verfahren gegen den Angeklagten wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Vorschlag jedoch nicht zu. Eine Verurteilung sei wahrscheinlich, sagten die Ankläger.
Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich bereits vergangene Woche in nichtöffentlicher Sitzung über den Verfahrensstand ausgetauscht. Ballweg muss sich laut Anklage unter anderem wegen versuchten Betrugs vor Gericht verantworten.
Der 50-Jährige soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Menschen mehr als eine Million Euro für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 575.929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben. Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die "Querdenken"-Bewegung in Höhe von 843.111,68 Euro.
Ballweg musste monatelang in U-Haft

Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer wieder zurückgewiesen.
Der "Querdenken"-Initiator saß wegen der Anschuldigungen ab Juni 2022 bereits monatelang in Untersuchungshaft, weil die Behörden von einer Fluchtgefahr ausgingen. Immer wieder hatten seine Anhänger vor dem Gefängnis demonstriert. Im April 2023 war er aus der Haft entlassen worden.
Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert.
Die Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter.
Titelfoto: Marijan Murat/dpa