Bündelung von "Reichsbürger"-Prozessen: Stuttgarter Gericht spricht Machtwort!

Stuttgart - Im Terrorprozess gegen die mutmaßliche Verschwörergruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß (72) vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht sind mehrere Verteidiger mit ihrer Forderung nach einer Bündelung der drei Verfahren gegen die Gruppe gescheitert.

Angespannte Stimmung herrschte im Gerichtsaal des Stuttgarter Oberlandesgerichts anlässlich des Prozesses um die mutmaßliche "Reichsbürger"-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß (72).
Angespannte Stimmung herrschte im Gerichtsaal des Stuttgarter Oberlandesgerichts anlässlich des Prozesses um die mutmaßliche "Reichsbürger"-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß (72).  © Bernd Weißbrod/dpa-Pool/dpa

Der Antrag werde abgelehnt, sagte eine Richterin am heutigen Montag in Stuttgart. Mehrere Verteidiger hatten beim Prozessauftakt Ende April gefordert, die drei Prozesse in Stuttgart, Frankfurt am Main und München zu einem Verfahren zusammenzulegen.

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart müssen sich seit Ende April neun mutmaßliche Mitglieder der Gruppe verantworten, die deren militärischem Arm zugerechnet werden.

Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen und die sogenannte "Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens".

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Einer der Angeklagten steht zudem wegen versuchten Mordes vor Gericht. In Frankfurt sind ab dem 21. Mai die mutmaßlichen Rädelsführer, darunter Reuß, angeklagt. In München stehen ab dem 18. Juni die übrigen mutmaßlichen Mitglieder vor Gericht.

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Mehrere Verteidiger hatten bemängelt, die Aufteilung der Verfahren auf drei Standorte mache eine effektive Strafverteidigung nicht möglich, weil die Erkenntnisse in einem Prozess nur schwer in die anderen einfließen könnten.

Das Gericht betonte, Vertreter der Bundesanwaltschaft seien verpflichtet, Informationen aus den Verfahren in Frankfurt und München auch im Verfahren in Stuttgart einzuführen. Diese Verpflichtung erstrecke sich sowohl auf belastende als auch auf entlastende Umstände. Es gebe keinen Anlass an der Objektivität der Bundesanwaltschaft zu zweifeln.

Weitere Anträge mehrerer Verteidiger zur Einstellung, Aussetzung oder Abtrennung der Verfahren gegen verschiedene Angeklagte lehnte das Gericht ebenfalls ab.

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa-Pool/dpa

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