Tödliche Schüsse in Lübecker Villa: Zweites Urteil gegen Schützen gefallen!

Lübeck - Im erneuten Prozess um die tödlichen Schüsse in einer Lübecker Villa hat das Landgericht Lübeck den Angeklagten (57) zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Der 57-jährige Schütze ist erneut verurteilt worden.
Der 57-jährige Schütze ist erneut verurteilt worden.  © Markus Scholz/dpa

Außerdem muss er an die Verlobte des Getöteten 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Als ehemaliger Soldat müsse dem Angeklagten klar gewiesen sein, dass seine Schüsse tödliche Wirkung hätte haben können, sagte der Vorsitzende am Mittwoch zur Begründung des Urteils.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre Haft beantragt hatte.

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Die Anwältin der Nebenklage hatte sieben Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen Freispruch gefordert. Sie kündigte an, erneut Revision zu beantragen.

Die Richter sahen es als erwiesenen an, dass der Angeklagte Ende Dezember 2020 in seinem Haus in Lübeck einen flüchtenden Einbrecher erschossen hatte. In einem ersten Prozess war der ehemalige Schießausbilder der Bundeswehr im Jahr 2021 bereits zu sieben Jahren Haft verurteilte worden.

Auf Revision der Verteidigung hatte der Bundesgerichtshof das Urteil im Mai 2022 aufgehoben und den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Erstmeldung: 13.34 Uhr, zuletzt aktualisiert: 14.45 Uhr

Titelfoto: Markus Scholz/dpa

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