Tödliche Messerattacke im Zug bei Brokstedt: Urteil gegen Ibrahim A. ist gefallen!
Itzehoe – Im Prozess um die tödliche Messerattacke im schleswig-holsteinischen Brokstedt hat das Landgericht Itzehoe den Angeklagten Ibrahim A. am Mittwoch wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige im Januar 2023 in einem Regionalzug zwei Menschen erstochen und vier schwer verletzt hat.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Dazu solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Der Angeklagte habe aus Frust über einen erfolglosen Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel gehandelt.
In dem Prozess war es auch um die Frage gegangen, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Der Verteidiger hält den 34-Jährigen aufgrund einer psychotischen Störung für nicht schuldfähig und verlangte die Einweisung in eine forensische Psychiatrie.
Für den Fall, dass das Gericht dem nicht folgt, plädierte er auf eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen zweifachen Totschlags sowie vierfacher gefährlicher oder schwerer Körperverletzung.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte das Vorliegen einer Psychose bei Ibrahim A. verneint. Er sei voll schuldfähig.
Der Angeklagte bestritt die Tat zunächst
Ibrahim A. bestritt am Anfang der Verhandlung im Juli 2023 die Tat zunächst, räumte sie später aber ein. Den Erkenntnissen zufolge zog er am Nachmittag des 25. Januar 2023 in dem Zug bei Brokstedt ein Küchenmesser und stach damit auf Fahrgäste ein.
Eine 17-Jährige und ihr zwei Jahre älterer Freund starben, vier weitere Menschen wurden schwer verletzt. Die Tat beschäftigte auch die Politik, weil es Versäumnisse beim Austausch von Informationen zwischen Behörden gegeben hatte.
Erstmeldung um 5.40 Uhr. Aktualisiert um 11.30 Uhr.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa