Prozess um vorgetäuschten Tod auf der Ostsee: "Aus heutiger Sicht total hirnrissig"

Kiel - Für einen vorgetäuschten Tod auf der Ostsee hat die Staatsanwaltschaft vor dem Kieler Landgericht eine Haftstrafe für einen 56-Jährigen gefordert.

Die beiden Angeklagten sitzen im Gerichtssaal: Sie sollen im Oktober 2019 den Tod des Mannes vorgetäuscht haben.
Die beiden Angeklagten sitzen im Gerichtssaal: Sie sollen im Oktober 2019 den Tod des Mannes vorgetäuscht haben.  © Markus Scholz/dpa

Der Mann und seine Ehefrau hätten sich wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuchs in 13 Fällen strafbar gemacht, sagte die Staatsanwältin am Freitag.

Für den Mann forderte sie eine Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer in einem ersten Prozess verhängten Bewährungsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, für die gleichaltrige Frau eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Zuvor hatten die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger Geständnisse verlesen lassen. "Das Ganze war aus heutiger Sicht total hirnrissig", ließ der 56-Jährige erklären. Er begründete das Geschehen mit einer finanziellen Notlage. Er habe Deutschland verlassen und in den USA untertauchen wollen. Er entschuldigte sich für sein Handeln.

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Auch seine Frau ließ verlauten, ihr tue das Geschehene leid. "Ich habe mich in etwas hineinziehen lassen, dass ich nicht überblicken und überschauen konnte."

Das Ehepaar hatte 2019 ein Bootsunglück vorgetäuscht

Rund sieben Monate nach seinem vermeintlichen Ertrinken in der Ostsee nahmen Ermittler den Kieler auf dem Dachboden seiner Mutter in Schwarmstedt fest.
Rund sieben Monate nach seinem vermeintlichen Ertrinken in der Ostsee nahmen Ermittler den Kieler auf dem Dachboden seiner Mutter in Schwarmstedt fest.  © M. Schäfer/HannoverReporter.de/dpa

Das Kieler Landgericht hatte die beiden Angeklagten in einem ersten Prozess bereits im Februar 2021 wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt.

Diese Entscheidungen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob die Freisprüche in 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen später jedoch auf. Darüber musste das Gericht in Schleswig-Holstein nun erneut verhandelt. Ein Urteil in dem Prozess könnte noch am Freitag fallen.

Das Ehepaar hatte im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück vorgetäuscht. Drei Tage danach meldete die Ehefrau ihren Mann als vermisst. Doch zur Auszahlung der Versicherungssummen von insgesamt gut vier Millionen Euro kam es nicht.

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Nach der Tat versteckte sich der Angeklagte monatelang - zunächst bei einer Bekannten in Hamburg, später dann im Haus seiner Mutter im niedersächsischen Schwarmstedt. Dort fanden ihn im Mai 2020 schließlich Spezialkräfte der Polizei.

Originalmeldung, 8. März, 6.34 Uhr. Aktualisiert: 11.44 Uhr.

Titelfoto: Markus Scholz/dpa

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