Mutter scheitert mit Eilantrag gegen Corona-Impfungen an Schulen

Schleswig - Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat einen Eilantrag gegen Corona-Schutzimpfungen an Schulen als unzulässig abgelehnt.

In Schleswig-Holstein können sich Kinder und Jugendliche ab Mitte August an Schulen impfen lassen.
In Schleswig-Holstein können sich Kinder und Jugendliche ab Mitte August an Schulen impfen lassen.  © Helmut Fricke/DPA/dpa

Die Antragsstellerin wollte mit ihrem Antrag demnach erreichen, dass das Impfen von Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein unterlassen wird.

Der Frau, mutmaßlich Mutter eines betroffenen Kindes, fehle bereits die erforderliche Befugnis zur Klage, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Beim Impfen in der Schule handele es sich um ein freiwilliges Angebot, das niemand annehmen müsse. Es werde auch weder von den Eltern noch von den Schülerinnen und Schülern, die die Möglichkeit nicht annehmen möchten, eine Erklärung verlangt (Az. 1 B 104/21).

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Vom 19. August an können sich in Schleswig-Holstein an den 250 Standorten von Gemeinschaftsschulen und Gymnasien Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren sowie alle Beschäftigten gegen das Coronavirus impfen lassen.

Gegen den Beschluss des Gerichts von Mittwoch kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Titelfoto: Helmut Fricke/DPA/dpa

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