Schwerer sexueller Kindesmissbrauch: Bewährungsstrafe für 42-Jährigen
Meldorf/Heide - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern steht am Dienstag ein 42 Jahre alter Mann vor dem Schöffengericht in Meldorf (Schleswig-Holstein).
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich Weihnachten 2015 in Heide an einem damals fünf Jahre alten Mädchen vergangen zu haben.
Er soll das Kind dazu gebracht haben, den Unterleib zu entblößen. Anschließend soll er das Mädchen im Schambereich berührt und dabei gefilmt haben, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe sagte.
Der Mann und das Opfer wohnten damals beide im selben Haus. Außerdem soll der Mann mehrere tausend kinderpornografische Schriften besessen und mehrfach entsprechende Dateien versandt haben.
Die Taten sollen sich zwischen dem 25. Dezember 2015 und dem 11. April
2019 in Heide zugetragen haben. Der 42-Jährige sitzt in
Untersuchungshaft.
Für den Prozess ist zunächst nur ein Verhandlungstag anberaumt worden.
Update, 17.12 Uhr: Bewährungsstrafe verhängt
Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Schöffengericht am Dienstag einen 42 Jahre alten Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Bewährungsauflage ist die Teilnahme an einer Therapie, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Mit seinem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Strafmildernd berücksichtigten die Richter das umfassende Geständnis des bis dato unbescholtenen Mannes.
Das zur Tatzeit fünfjährige Mädchen bekommt ein Schmerzensgeld von 7500 Euro.
Titelfoto: Christian Charisius/dpa