Drei tote Fußgänger: Nebenklage spricht von Mord

Kiel - Im Prozess um den Tod von drei Fußgängern in Neumünster hat die Nebenklage überraschend einem angeklagten 26-jährigen Autofahrer Mord vorgeworfen.

Der 26-Jährige soll im Januar 2021 unter Einfluss von Drogen und ohne Fahrerlaubnis mit einem Auto bei überhöhter Geschwindigkeit in einer langgezogenen Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen sein und eine Fußgängergruppe auf dem Gehweg erfasst haben.
Der 26-Jährige soll im Januar 2021 unter Einfluss von Drogen und ohne Fahrerlaubnis mit einem Auto bei überhöhter Geschwindigkeit in einer langgezogenen Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen sein und eine Fußgängergruppe auf dem Gehweg erfasst haben.  © Markus Scholz/dpa

Die Verteidigung wies den Antrag am Donnerstag umgehend zurück. Der Altenpflegehelfer muss sich vor dem Kieler Landgericht wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten.

Nach Ansicht des Gerichts kommt aber auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht.

"Der Angeklagte ist des Mordes hinreichend tatverdächtig", begründete Nebenkläger-Anwalt Atilla A. Aykaç seinen Antrag. Er bezog sich vor allem auf einen gerade erst zugänglich gemachten Chatverlauf, eine mögliche andere Deutung der Reifenspuren und Äußerungen des Angeklagten am Unfallort.

Mutmaßlicher Mutter-Mörder nach Fluchtversuch in U-Haft!
Gerichtsprozesse Schleswig-Holstein Mutmaßlicher Mutter-Mörder nach Fluchtversuch in U-Haft!

Alle Nebenkläger forderten, das Verfahren an das für Mord zuständige Schwurgericht zu verweisen.

Verteidiger Martin Schaar wies den Mordvorwurf als "absolut abwegig" zurück. "Der Antrag dient nichts anderem als Stimmungsmache" gegen seinen Mandanten, sagte er am Rande der Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft nahm zunächst nicht Stellung.

Das Gericht will sich am 7. Oktober 2022 dazu äußern.

Wollte der Angeklagte vorsätzlich töten

Der Chatverlauf, auf den sich die Nebenklage beruft, zeige eine "ersichtliche Kaltblütigkeit des Angeklagten", sagte der Anwalt. Diese lasse für die Nebenkläger den Schluss zu, "der Angeklagte wollte vorsätzlich einen Menschen töten und das Geschehen nach einem Unfall aussehen lassen".

Der wegen einer Drogenstraftat unter Bewährung stehende Mann erfasste laut Anklage die Fußgängergruppe am 20. Januar 2021 mit seinem Wagen. Dabei starben ein 34 Jahre alter Mann und dessen 30 Jahre alte Lebensgefährtin, beide waren Polizeibeamte. Die 27-jährige Schwester der 30-Jährigen erlag wenige Tage später ihren Verletzungen.

Der Altenpfleger war demnach ohne Führerschein, unter Drogeneinfluss und mit mindestens Tempo 60 unterwegs.

Titelfoto: Markus Scholz/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Schleswig-Holstein: