Drama im Gericht! Angeklagter bricht nach Urteilsverkündung blutend zusammen
Flensburg - Vor dem Landgericht Flensburg hat es während der Urteilsverkündung gegen einen 24 Jahre alten Mann wegen Totschlags einen dramatischen Zwischenfall gegeben.
Der Angeklagte brach am Dienstagnachmittag im Gerichtssaal aus dem Mund blutend zusammen.
Sein Dolmetscher hatte zuvor das Gericht darauf aufmerksam gemacht, dass der Mann wohl eine Rasierklinge im Mund habe. Der Angeklagte schluckte den Gegenstand dann offensichtlich herunter, ohne dass noch jemand hätte eingreifen können.
Die anwesenden Wachtmeister kontrollierten den Mund des Angeklagten sogleich, fanden dabei aber keinen Gegenstand mehr, wie ein Gerichtssprecher später sagte. Ob der Angeklagte tatsächlich eine Rasierklinge mit in den Saal gebracht habe und – falls ja – wie ihm das möglich gewesen sei, bedürfe der weiteren Klärung.
Verfahrensbeteiligte hatten auf der Zunge des Angeklagten einen metallisch aussehenden Gegenstand gesehen. Dabei könnte es sich nach Angaben des Gerichts um eine Rasierklinge oder die Spitze eines Cuttermessers gehandelt haben.
Der 24-Jährige wurde mit einem Krankenwagen auf einer Trage liegend und von Justizbeamten bewacht weggefahren. Seinem Anwalt zufolge war er ansprechbar. Nach Angaben des Gerichts vom frühen Abend lagen zunächst keine weiteren Informationen zu seinem Gesundheitszustand vor.
Die Urteilsverkündung wurde noch am Dienstagnachmittag fortgesetzt. Das sei möglich, weil sich der Angeklagte selbst verhandlungsunfähig gemacht habe, sagte der Anwalt.
24-Jähriger zu neun Jahren Haft verurteilt
Kurz vor dem Vorfall war der Mann wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, im Dezember 2022 in Flensburg seinen 28 Jahre alten Mitbewohner mit einem Stich durch die Schädeldecke getötet zu haben.
Trotz einer Notoperation starb der Mann wenige Tage nach der Tat an den Folgen der Stichverletzung. Der Täter flüchtete zunächst; dreieinhalb Wochen nach der Tat wurde er im französischen Lille gefasst.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war es vor der Tat zu einer Auseinandersetzung zwischen beiden Männern gekommen.
Grund sollen Schulden des Getöteten beim Angeklagten in Höhe von 50 Euro gewesen sein.
Titelfoto: Birgitta von Gyldenfeldt/dpa