Chemnitzerin auf offener Straße erschossen: Verteidigung plädiert auf fahrlässige Tötung
Itzehoe - Im Mordprozess um einen tödlichen Schuss auf eine 37-Jährige in Heide reichen die Strafanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander.
Der Pflichtverteidiger des 55 Jahre alten Angeklagten beantragte in seinem Plädoyer am Dienstag eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten wegen fahrlässiger Tötung und Vergewaltigung.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und Vergewaltigung gefordert.
Was war am 31. Oktober 2012 in Heide passiert?
Eine 37 Jahre alte Frau war mit ihrem 13-jährigen Sohn auf einem Fußweg unterwegs, als ein Auto anhielt und ihr in Chemnitz lebender Ehemann ausstieg. In der Folge fiel ein Schuss aus nächster Nähe, der die Frau tödlich traf.
Die 37-Jährige war zuvor mit dem Jungen aus der gemeinsamen Wohnung in ein Frauenhaus in Heide geflüchtet. In Chemnitz hatte der Aserbaidschaner seine Frau vergewaltigt, wie er im Lauf der Verhandlung zugab.
Nach dem Schuss in Heide ließ sich der Angeklagte von einem Bekannten zur Polizei fahren und stellte sich.
Motiv sei die Anzeige der Frau gegen ihren Mann gewesen
Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann wegen Vergewaltigung und Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen an und sah sich durch die Beweisaufnahme in dem zehn Monate dauernden Prozess bestätigt. Das Motiv sei die Anzeige der Frau gegen ihren Mann gewesen, der eine Trennung nicht akzeptieren wollte.
Pflichtverteidiger Hermann Frank widersprach in seinem Plädoyer. Der Schuss sei nicht mit Absicht abgefeuert worden. Der Angeklagte habe das Magazin der Pistole noch im Auto in eine Sporttasche fallen lassen. "Der Angeklagte war überzeugt, dass die Waffe entladen war", sagte der Verteidiger.
Beim Zusammentreffen auf dem Bürgersteig habe der Rechtshänder die Pistole in der linken Hand gehalten. Die Frau habe ihren Oberkörper vorgebeugt, einen Arm vorgestreckt und gegen die Waffe geschlagen. Dabei habe der Mann unbeabsichtigt den Auslöser gezogen. Ein Sachverständiger habe diesen Ablauf nicht ausgeschlossen, betonte der Verteidiger.
Ziel der Wut des Angeklagten sei auch nicht die Frau gewesen, sondern ein vermeintlicher Nebenbuhler. Wenn er die Frau hätte töten wollen, hätte er in den Tagen zuvor die Gelegenheit gehabt, das außerhalb der Öffentlichkeit zu tun.
In seinem Schlusswort schilderte der sehr beherrscht wirkende Angeklagte, der in Aserbaidschan und Deutschland Restaurants geführt hatte, noch einmal ausführlich die von Streit und Alkoholkonsum geprägte Beziehung zwischen ihm und seiner Frau. Er sei überzeugt gewesen, dass sie sich nicht endgültig von ihm trennen wollte und zurückgekommen wäre. Das Urteil soll am Donnerstag gesprochen werden.
Erstmeldung: 5.45 Uhr. Aktualisierung: 16.44 Uhr.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa