Sinnlose Bluttat: Messermörder wird in Psychiatrie eingewiesen
Görlitz - Was für ein sinnloser Tod! Weil Ralf R. (†65) ihn nicht nach Hause fahren wollte, stach André F. (40) den Mann im vergangenen Sommer einfach ab.

Wegen seiner Schizophrenie war er zwar schuldunfähig, doch ordnete das Landgericht Görlitz seine Unterbringung in der Psychiatrie an.
Seit 2002 schon war André F. immer wieder in Behandlung, wurde im April 2024 sogar zwangseingewiesen, ließ sich später noch einmal freiwillig einweisen, entließ sich aber schnell wieder und nahm seine Medikamente nicht. Schon aus den Klinikunterlagen geht hervor, dass die Ärzte ihn für gefährlich halten.
24-mal wurde er auffällig. Er soll Mädchen heimlich im Bad gefilmt, Jugendliche mit dem Messer bedroht und auch Kinderpornos besessen haben. Letzteres brachte ihm eine Hausdurchsuchung ein.
Ein damals beteiligter Ermittler erkannte ihn nach der Attacke auf den Überwachungsbildern eines Busses wieder. "Der Allgemeinheit kann nur helfen, wenn diese tickende Zeitbombe im Krankenhaus behandelt wird", begründet Richter Theo Dahm (64) sein Urteil.
Titelfoto: xcitepress/Thomas Baier