"Verkehrs-Verstoß": Sächsische Bordell-Betreiberin muss Bußgeld zahlen

Zwickau - Im Gerichtssaal war der Spaß vorbei: Eine Zwickauer Bordell-Betreiberin muss Geldbuße zahlen, weil sie ihr Lusthaus ohne genehmigtes Hygienekonzept geöffnet hatte.

Geschäftiges Treiben im Bordell - wegen Corona nicht gestattet. (Symbolbild)
Geschäftiges Treiben im Bordell - wegen Corona nicht gestattet. (Symbolbild)  © DPA

Bei einer Kontrolle des Landratsamtes Zwickau am 10. September 2020 flog das Bordell in der Alexanderstraße auf.

"Wir haben die anwesende Mitarbeiterin befragt. Sie sagte, dass sie am Vortag drei Kunden empfangen hätte", berichtete ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt als Zeuge.

Zu diesem Zeitpunkt durften Bordelle ihre Dienste ohne Geschlechtsverkehr anbieten. Dafür war ein genehmigtes Hygienekonzept notwendig. Betreiberin Sophanee K. (52) hatte allerdings noch keines.

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Die Thailänderin schickte ihren Anwalt zur Verhandlung: "Die Mitarbeiterin wollte ausdrücken, dass drei Kunden angerufen hätten", sagte er. Sprachbarrieren hätten für ein Missverständnis gesorgt.

Hier in der Zwickauer Alexanderstraße soll es während der Pandemie verbotenen Verkehr gegeben haben.
Hier in der Zwickauer Alexanderstraße soll es während der Pandemie verbotenen Verkehr gegeben haben.  © Uwe Meinhold

Die Richterin ließ sich von dieser Version nicht überzeugen: "Es wurde mitgeteilt, dass am Tag zuvor drei Kunden empfangen wurden. Damit ist nachgewiesen, dass die Prostitutionsstätte geöffnet war." Das fällige Bußgeld beträgt 250 Euro.

Titelfoto: Uwe Meinhold, dpa

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