Audi-Fahrerin nach tödlichem Biker-Unfall vor Gericht: "Erinnere mich an nichts"

Riesa - Der dramatische Unfall auf der B98 bei Quersa im Landkreis Meißen hatte am Montag ein Nachspiel am zuständigen Amtsgericht Riesa.

Agata G. (27) ist seit dem dramatischen Unfall in Behandlung und nicht arbeitsfähig.
Agata G. (27) ist seit dem dramatischen Unfall in Behandlung und nicht arbeitsfähig.  © Steffen Füssel

Agata G. (27) musste sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Sie hatte mit ihrem Audi einen Biker (52) erfasst und tödlich verletzt.

Agata G., jahrelang als Kurierfahrerin sicher unterwegs, war an jenem Juliabend 2023 auf dem Heimweg, bog links Richtung Folbern ab. Laut Anklage übersah sie dabei den Aprilia-Fahrer in der Gegenspur.

"Ich erinnere mich an nichts", so die Angeklagte. "Ich weiß nur, dass mein Auto auf einmal qualmte. Ich stieg aus und sah da ein Motorrad liegen." Dessen Fahrer wurde einen Abhang hinabgeschleudert, starb noch am Unfallort. "Was passiert ist, tut mir unendlich leid."

Wie bei Kain und Abel: Wenn er und sein Bruder aneinandergeraten, fliegen die Fetzen
Gerichtsprozesse Sachsen Wie bei Kain und Abel: Wenn er und sein Bruder aneinandergeraten, fliegen die Fetzen

Durch abgerissene Teile des Zweirads fing der Audi Feuer und brannte aus. Der Gutachter rekonstruierte, dass der Biker fast 140 km/h fuhr. Wäre er die erlaubten 70 km/h gefahren, wäre Agata, die mit 27 km/h abbog, von der Kreuzung gewesen.

Hohe Leitplanken und eine tief stehende Sonne erschwerten zusätzlich die Sicht für die Audi-Fahrerin. Der Gutachter berechnete, dass Agata den Biker maximal für zwei Sekunden habe sehen können.

Auf dieser Abbiegespur prallte der Biker laut Gutachter ungebremst in den Audi. Für den Motorradfahrer kam jede Hilfe zu spät.
Auf dieser Abbiegespur prallte der Biker laut Gutachter ungebremst in den Audi. Für den Motorradfahrer kam jede Hilfe zu spät.  © Steffen Füssel

All diese Fakten und die Tatsachen, dass der Biker alkoholisiert (0,77 Promille) war und Agata seither fast täglich zur Psychotherapie geht, "um mit dem Unglück leben zu können", veranlassten den Richter, das Verfahren einzustellen. Im Gegenzug zahlt die Audi-Fahrerin 2000 Euro an die Luftrettung.

Titelfoto: Bildmontage: Steffen Füssel

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Sachsen: