Straftäter machen Vereine um 3,9 Millionen Euro reicher: Wer in Sachsen am meisten kassiert
Leipzig/Dresden - Das ist die "gute Seite" der Kriminalität: Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen haben im vergangenen Jahr Geldstrafen, -bußen und -auflagen in Höhe von mehr als 3,9 Millionen Euro verhängt. Geld, das sozialen Zwecken zugutekommt - allen voran für die Hilfe notleidender Kinder.
Laut der aktuellen Statistik des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden wurden bereits mehr als 3,6 Millionen Euro gezahlt.
Fast ein Drittel der für soziale Zwecke bestimmten Geldauflagen bekamen bundes- und landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Einrichtungen zugesprochen, bis Jahresende flossen gut 1,1 Millionen Euro an sie.
Den größten Geldbetrag bekam nach Angaben von OLG-Sprecherin Meike Schaaf mit 156.475 Euro die Opferhilfe Sachsen. Die Elternhilfe für krebskranke Kinder erhielt 74.810 Euro. Die Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen" konnte sich über 70.800 Euro freuen, die Kinderarche Sachsen über 70.754 Euro.
Auf fast 2,8 Millionen Euro summierte sich der Betrag, den regionale Initiativen erhalten sollten. Bei den oft dringend auf Geldspenden angewiesenen kleineren Vereinen in den fünf Gerichtsbezirken gingen laut OLG tatsächlich bislang etwa 2,5 Millionen Euro ein.
Geld floss auch in die Staatskasse
Absoluter Liebling der Gerichte ist hier das Leipziger Kinderhospiz "Bärenherz", das 111.376 Euro zugesprochen bekam.
Der Dresdner Verein "Sonnenstrahl", der sich um krebskranke Kinder und Jugendliche kümmert, erhielt 60.575 Euro. Weitere lokale Kinderhilfsvereine brachten es den Gerichtslisten zufolge zusammen auf mehr als 70.000 Euro.
Auch die Staatskasse wurde gefüllt: Laut Justizministerium kamen aus Geldauflagen bei Verfahrenseinstellungen knapp 380.000 Euro sowie fast 835.000 Euro aus Geldstrafen und -bußen inklusive Gerichtskosten zusammen - insgesamt also mehr als 1,21 Millionen Euro.
Hintergrund: Gerichtsverfahren können bei geringer Schuld gegen Geldauflage oder -buße eingestellt werden. Die Höhe des Betrages und den Empfänger legen Staatsanwaltschaften oder zuständige Richter fest.
Der Angeklagte muss einverstanden damit sein - dann kommt er um ein Strafverfahren herum.
Gil Ofarim hat noch nicht bezahlt
Einer macht es dabei spannend: Musiker Gil Ofarim (41) hat auch zwölf Tage vor Fristablauf seine vom Landgericht Leipzig verhängte Geldauflage noch nicht beglichen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf TAG24-Anfrage erklärte.
Nach einem überraschenden Geständnis nebst Entschuldigung hatte das Gericht das Verfahren gegen den Künstler wegen falscher Behauptungen und Verleumdung eines Hotelmitarbeiters am 28. November vorläufig eingestellt.
Der Angeklagte erhielt die Auflage, binnen eines halben Jahres jeweils 5000 Euro an die Jüdische Gemeinde Leipzig und den Trägerverein der Gedenkstätte des Hauses der Wannseekonferenz zu zahlen.
Laut Landgericht endet die Frist am 27. Mai. Erst nach der vollständigen Begleichung der Geldauflage ist das Verfahren gegen Ofarim endgültig beendet.
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