Sachsens Raser-Minister muss um Immunität bangen

Dresden/Weißwasser - Am 31. März soll sich Sachsens neuer Kultusminister wegen illegalen Kraftfahrzeugrennens vor Gericht verantworten. Über einen rechtlichen Hinweis hatte der Bußgeldrichter die Ordnungswidrigkeit, die Conrad Clemens (42, CDU) mittlerweile gestanden hatte, zum Straftatverdacht erklärt. Doch damit verhandelt werden kann, muss seine Immunität aufgehoben werden.

Kultusminister Conrad Clemens (42, CDU) war mit 80 statt erlaubten 30 Kilometern pro Stunde unterwegs.
Kultusminister Conrad Clemens (42, CDU) war mit 80 statt erlaubten 30 Kilometern pro Stunde unterwegs.  © Sebastian Kahnert/dpa

Persönlich will sich der Kultusminister nun nicht mehr äußern: Hatte er, als es noch um 500 Euro Bußgeld und zwei Monate Fahrverbot ging, eingeräumt, in Krauschwitz 80 statt der erlaubten 30 Kilometer pro Stunde gefahren zu sein, muss er nun ein Strafverfahren fürchten.

"Conrad Clemens nahm zu keinem Zeitpunkt an einem solchen Rennen teil", erklärt sein Anwalt Gernot Lehr (68) auf TAG24-Anfrage. "Einen solchen Vorwurf gab und gibt es zu keinem Zeitpunkt."

Als illegales Kraftfahrzeugrennen bezeichnen Juristen nicht nur eine Wettfahrt mehrerer Autos, sondern auch rücksichtsloses Rasen an sich.

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Doch damit ein Strafverfahren gegen den Abgeordneten überhaupt stattfinden kann, muss seine Immunität aufgehoben werden. Dafür ist der Immunitätsausschuss des Landtags zuständig.

"Stand jetzt liegt uns dazu noch kein Antrag vor", sagt Landtagssprecher Ivo Klatte (56). Die Juristen müssen auch klären, ob die Immunität bereits für den rechtlichen Hinweis hätte aufgehoben werden müssen und ob dieser vor oder nach der Rücknahme des Einspruchs des Kultusministers erfolgte.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

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