Schädigt ein Querfeldein-Radler die Natur? Richterlicher Ortstermin mitten im Wald
Pirna - Über Stock und Stein. Echte Mountainbiker hält kein unwegsames Gelände auf. Sportler wie Martin D. (38) fahren weite Stecken durch Wald und Flur, machen dabei spektakuläre Aufnahmen von der schier unberührten Natur.
Doch genau die sollen Martin und seine Kumpels bei einer Tour durch die Sächsische Schweiz verletzt haben. Und so war nun Prozess im Wald!
Am Kesselweg bei Gohrisch verhandelte Amtsrichter Jürgen Uhlig (64) aus Pirna wegen Verstoßes gegen das Waldgesetz.
Eigentlich hielt Lutz Winkler (56) vom Landratsamt, Forst-Distrikt Sebnitz, im August 2020 am Kleinhennersdorfer Stein nur Ausschau nach dem Borkenkäfer, als plötzlich drei Biker aus dem Unterholz brachen.
Laut Landratsamt kamen Martin und seine Kumpels einen Pfad entlang, der früher Zugang zu einem Klettersteig war, aber schon längst gesperrt ist. Doch laut Waldgesetz dürfen Räder nur auf bestimmten, befestigten Wegen fahren.
Winkler: "Die sandigen Böden werden durch die Räder aufgerissen. Es kommt zur Erosion. Das ist nicht gut."
Richter sicher: Hier kann man kein Rad fahren
So sollte Martin 80 Euro Ordnungsgeld zahlen, zog aber dagegen vors zuständige Pirnaer Amtsgericht. Schließlich sei nicht immer genau erkennbar, wo ein Waldweg anfängt oder aufhört, ab wann ein Weg ein Pfad ist und so weiter.
Prompt schnürte Amtsrichter Uhlig die Wanderschuhe und verhandelte im Wald vor Ort. Tatsächlich hatten offenbar mehrere Mountainbiker die Strecke zum alten Klettersteig als befahrbar angesehen.
Deutliche Spuren zeugen von regem Radverkehr. Doch der Richter beschaute sich den Pfad und erklärte: "Hier kann man kein Rad fahren. Definitiv nicht." Urteil folgt.
Titelfoto: Marko Förster