Sächsischer Polizist wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses vor Gericht
Zwickau - Der Polizist Marcel W. (35) musste sich am heutigen Dienstag wegen einer Vielzahl von Straftaten vor dem Amtsgericht Zwickau verantworten, die er in Verbindung mit seinem Job begangen hatte. Es ging um Verletzung von Dienstgeheimnissen, sowie Strafvereitelung im Amt.
Der Beamte Marcel W. sendete laut Staatsanwaltschaft unter anderem vertrauliche Informationen von Strafverfahren an seine damalige Freundin. Zudem soll W. im Amt verhindert haben, dass die Ex-Freundin für einen Verkehrsunfall belangt wird, den sie verursacht hatte.
Damit nicht genug: W. soll sogar das Foto einer Leiche bei einem Einsatz an einen Freund gesendet haben.
Der Angeklagte zeigte sich durch seinen Verteidiger geständig. Er gab die genannten Punkte und weitere Taten zu. Auf Nachfrage von Richter Heiko Eisenreich (58), was sich der Vater eines 16-jährigen Sohnes dabei gedacht habe, antwortete Marcel W. nur einsilbig: "Ich kann es Ihnen nicht sagen."
Während des Prozesses wurden acht Anklagepunkte wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.
Richter Eisenreich: "Wer sich als Beamter so verhält, der hat den Beamtenstatus auch nicht verdient."
Letztlich schloss sich das Gericht dieser Forderung an und verurteilte den Ordnungshüter wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in 14 Fällen, sowie wegen Strafvereitelung im Amt und wegen Anstiftung hierzu.
Hinzu kamen die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und der falschen Beurkundung. Das Geständnis habe sich laut Eisenreich "massiv positiv ausgewirkt".
Zudem habe W. interne Informationen weitergegeben, aber nicht auf Plattformen veröffentlicht. Als Motiv für die Taten vermutete das Gericht Geltungsbedürfnis.
"Wer sich als Beamter so verhält, der hat den Beamtenstatus nach meiner Auffassung auch nicht verdient", erklärte Richter Eisenreich. Dies habe der Jurist aber nicht zu entscheiden. "Das erschüttert das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei komplett."
W. wurde als Polizist bereits das Gehalt halbiert. Zudem dürfte ihm noch ein Disziplinarverfahren bevorstehen. Überdies muss W. noch 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Kristin Schmidt (3)